Voranmeldung zum Studium

Wer im Wintersemester 2011/2012 und im Sommersemester 2012 ein Studium an einer der 21 österreichischen, öffentlichen Universitäten begann, musste folgendes beachten:

Für die Zulassung zu einem Bachelor-, Master- oder Diplomstudium war - sofern für das betreffende Studium keine besonderen gesetzlichen Regelungen besanden - eine Voranmeldung zum jeweiligen Studium an der von dir ausgewählten Universität Voraussetzung. Dies bedeutete, dass du dich bereits vor Studienbeginn anmelden musstest, um zum Studium deiner Wahl anschließend zugelassen werden zu können. Die vom Gesetzgeber dafür vorgesehene Frist erstreckte sich auf mindestens zwei Wochen und endete für das Wintersemester mit 31. August 2011 und für das Sommersemester mit 31. Jänner 2012.

Diese "Voranmeldung" ist nun allerdings schon wieder Geschichte - die für die Unis erhoffte "Planungssicherheit" blieb aus. Ab Herbst 2012 gibt es  nun für Studienanfänger eine neue, einheitliche Inskriptionsfrist an den Universitäten: Wer sich erstmals für ein Bachelor- oder Diplomstudium einschreibt, muss dies bis 5. September 2012 (Wintersemester) bzw. 5. Februar 2013 (Sommersemester) tun. Für alle Unis mit Eignungsprüfungen (sowie Studien mit Aufnahmeprüfungen) gelten jedoch weiter eigene Fristen; der einheitliche Termin gilt dadurch nur an elf der 21 Unis.Alle Informationen findest du in folgendem Artikel:

http://www.studium.at/173771-neue-inskriptionsfrist-haelfte-der-unis-ab-herbst

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