Studiengebühren in Österreich

Im Sommersemester 2013 kam es zur gesetzlichen Wiedereinführung der Studiengebühren. Damit gelten im Prinzip wieder jene Regelungen, die bereits im Wintersemester 2011 zur Geltung kamen. Die Studiengebühr beträgt 363,36 Euro pro Semester. Das klingt im ersten Moment schlimm, vorweg sei aber gesagt: Es gibt so viele Ausnahmen von der Studiengebühr, dass sie (zumindest an Universitäten und pädagogischen Hochschulen) kaum jemand bezahlen muss.

Wir müssen also zwischen Universitäten,  Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten unterscheiden:

Studiengebühren an Fachhochschulen:

Fachhochschulen ist überlassen, ob Sie Studiengebühren verlangen oder nicht. In Österreich erheben inzwischen (leider) fast alle Fachhochschulen Studiengebühren in Höhe von 363,36 Euro pro Semester, und zwar bei inländischen Studierenden, Studierenden aus der EU/EWR-Raum sowie anerkannte Flüchtlingen und Menschen, die seit 5 Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. Studierende, die aus einem Drittstaat stammen, bezahlen die doppelten Studiengebühren, also 726,72 Euro pro Semester.

Lediglich die FH Joanneum, FH Burgenland, das BMLV, und die FH Vorarlberg erheben derzeit noch keinen Studienbeitrag. Der Großteil aller FH Studierender bezahlt also inzwischen Studiengebühren.

Studiengebühren an Universitäten:

Von Studierenden werden an Universitäten unter bestimmten Umständen Studiengebühren eingehoben. Wer muss derzeit Studiengebühren bezahlen?

  • Studierende, die die Regelstudienzeit um maximal 2 weitere Toleranzsemester überschritten haben (Achtung: Auch hier gibt es noch einmal Ausnahmen siehe unten)
  • Studierende aus Drittstaaten (also NICHT EU-/EWR-Raum)
  • Außerordentliche Studierende

Stammst du also beispielsweise aus Österreich oder einem EU-Land, musst du Studiengebühren nur dann bezahlen, wenn du „zu lange“ studierst. Dein Alter an sich spielt hier keine Rolle. Ausländische Studierende aus einem Drittstaat (nicht EU-/EWR-Raum) müssen den doppelten Studienbeitrag in Höhe von 727,72 Euro pro Semester bezahlen.

Bei Bachelorstudien in der Regel Mindeststudiendauer 6 Semester + 2 Toleranzsemester. D.h., dass du ab dem 9. Semester Studiengebühren bezahlen musst (Vorsicht: Beim Bachelorstudium Lehramt beträgt die Mindeststudiendauer 8 Semester +2 Toleranzsemester – zahlungspflichtig wirst du heir ab dem 11. Semester).

Bei Masterstudien beträgt die Mindeststudiendauer idR. 4 Semester,  plus 2 Toleranzsemester bedeutet, dass du ab dem 7. Semester Studiengebühren bezahlen musst.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ja, es gibt einige Ausnahmen, bei denen du an Universitäten keine Studiengebühren zu entrichten hast:

Wenn du die Regelstudiendauer um die 2 Toleranzsemester überschritten hast zahlst du keine Studiengebühren, wenn

  • du an deinem Studium nachweislich länger als 2 Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft verhindert warst
  • du hauptsächlich mit der Betreuung eines Kindes bis zum 7. Geburtstag (u.u auch späterer Schuleintritt) beschäftigt warst
  • eine Behinderung im Ausmaß von mindestens 50% vorliegt
  • es universitätsspezifische Voraussetzungen für den Erlass gibt (kontaktiere hierzu bitte deine Ausbildungsstätte)

Ebenso befreit von der Studiengebühr bist du

  • für Semester, in denen du Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolvierst
  • für Semester, in denen du Auslandsstudien absolvierst, die in deinem Studienplan vorgeschrieben sind
  • als ordentlicher, ausländischer Student, wenn deine letzte Universität mit einer österreichischen ein Partnerschaftsabgekommen über den gegenseitigen Erlass von Studiengebühren abgeschlossen hat
  • als ordentlicher, ausländischer Student aus einem der am wenigsten entwickelten Länder (werden durch Verordnung des Bundesministeriums festgelegt)
  • wenn du vom Studium beurlaubt bist
  • wenn du im vergangenen Semester Studienbeihilfe bezogen hast oder aktuell beziehst
  • Berufstätige mit Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze (14fach) (Achtung: Gilt NICHT mehr seit Juni 2018)

Vorsicht an alle Berufstätigen: Obige Ausnahmeregel ist mit Juni 2018 nicht mehr gültig: Berufstätige Studierende, die an einer öffentlichen Uni studieren und die Regelstudiendauer um mehr als 2 Toleranzsemester überschritten haben, müssen Studiengebühr in Höhe von 363,36 Euro pro Semester bezahlen. Allerdings planen einige Universitäten an Sonderregelungen und wollen "ihren" berufstätigen Studenten ggfalls die Gebühren bei Überschreitung der Toleranzsemester und einer gewissen Prüfungsaktivität erlassen. 

Insbesondere betreffend der Ausnahmeregelung empfehlen wir dir, dich im Falle von Fragen immer an deine jeweilige Universität zu wenden. Dort musst du auch einen allfälligen Antrag einreichen. Vorsicht, es gibt Fristen einzuhalten! Über deinen Antrag auf Erlass der Studiengebühren entscheidet das Rektorat. Unbedingt beizulegen sind erforderliche Nachweise. Solltest du hier wissentlich falsche Angaben gemacht haben, um dir den Erlass des Studienbeitrags zu erschleichen, musst du gar die doppelten Studiengebühren bezahlen – unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit.

Studiengebühren an Privatuniversitäten:

Privatuniversitäten können die Höhe der Studiengebühren selbst festlegen. Dort findet oft sehr hohe Studiengebühren (mehrere tausend € im Semester) Voraussetzung.


Aktuell: (20.6.2018) 
Studiengebühren: Neue Berufstätigenlösung reicht ÖH nicht

Aktuell: (24.4.2018)
Studiengebühren: ÖH will Regierung mit Kampagne einschüchtern 

Aktuell: (8.1.2018) 
Ab Herbst 2018 gilt wieder eine Studiengebührenpflicht für berufstätige Langzeitstudenten.

Aktuell (23.1.2018) 
Studiengebühren: Unis überlegen Erlass bzw. Rückzahlung​

 

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.