Die ÖH ist die gesetzlich verankerte Vertretung aller Studierenden Österreichs gegenüber den Universitäten, den Professor/inn/en aber auch der Ministerien, z.B. das Wissenschaftsministerium.
Es besteht eine Pflichtmitgliedschaft, d.h. jeder Studierende ist automatisch Mitglied und muss jedes Semester einen ÖH-Beitrag zahlen (derzeit 18,70€). Davon werden 0,70€ für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet, von den übrigen 18€ gehen 13 Prozent an die Bundesvertretung und 87 Prozent an die jeweiligen Hochschulvertretungen. Du wirst also sowohl auf Bundesebene als auch auf Hochschulebene vertreten.
Die Mitarbeit bei der ÖH ist ehrenamtlich. Eine Funktionsausübung kann sich aber positiv auf den Erhalt von Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe auswirken, denn dadurch kann sich deine Anspruchsdauer um bis zu 4 Semester verlängern.
Mit der letzten ÖH Wahl 2015 traten einige (teilweise gravierende) Änderungen in Kraft, die im Rahmen einer Gesetzesnovelle 2014 zum neuen ÖH-Wahlrecht beschlossen wurden. Die ungeliebte, indirekte Bestimmung der Bundesvertretung durch Entsendung aus lokalen Vertretungen fiel zugunsten einer Direktwahl weg. Erstmals wahlberechtigt waren auch Studierende von Fachhochschulen und der Donau-Uni Krems, Studierende von Privatuniversitäten oder Pädagogischen Hochschulen durften nach längerer Pause auch wieder mitwählen. Neu eingeführt wurde auch die Briefwahl, passiv wahlberechtigt waren zum ersten Mal auch Studierende aus Drittstaaten. In der Bundesvertretung (dem österreichweiten Studentenparlament) wurde die Zahl der Mandate von 100 Personen auf 55 gesenkt. Details zu den Änderungen findest du in unserem Artikel "ÖH Wahl - Die neuen Regeln für den Urnengang".