Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) seien und grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen würden. Von diesen Verpflichtungen ausgenommen seien die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, die seit langem als sicher gelten.
Allerdings stünde es den EU-Staaten frei, diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen, urteilten die EU-Richter. Mit "Mutagenese" werden alle Verfahren bezeichnet, die es - anders als die Transgenese - ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS zu verändern.
(APA/red, Foto: APA/APA (AFP))