Das englischsprachige Masterstudium Logic and Computation befasst sich mit den Grundlagen, dem Aufbau und dem Design von intelligenten Agenten. Darüber hinaus enthält es Kernelemente der klassischen theoretischen Informatik.
Das Ziel der Arbeiten im Gebiet der Logic and Computation ist es, einerseits die Prinzipien zu verstehen, die intelligentes Verhalten ermöglichen, andererseits Methoden zu entwickeln, die zur Konstruktion von intelligenten Agenten führen. Die zugrunde liegende Hypothese dabei ist, dass intelligentes Schließen letztlich nichts anderes als eine Art von Berechnung (Computation) ist. Das Masterstudium wird in Englisch angeboten.
Der Arbeitsaufwand für das Masterstudium Logic and Computation beträgt 120 ECTS-Punkte. Dies entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von 4 Semestern als Vollzeit-studium.
ECTS-Punkte (Ects) sind ein Maß für den Arbeitsaufwand der Studierenden. Ein Studienjahr umfasst 60 ECTS-Punkte.
Die Inhalte und Qualifikationen des Studiums werden durch Module vermittelt. Ein Modul ist eine Lehr- und Lerneinheit, welche durch Eingangs- und Ausgangsqualifikationen, Inhalt, Lehr- und Lernformen, den Regelarbeitsaufwand sowie die Leistungsbeurteilung gekennzeichnet ist. Die Absolvierung von Modulen erfolgt in Form einzelner oder meh-rerer inhaltlich zusammenhängender Lehrveranstaltungen. Thematisch ähnliche Module werden zu Prüfungsfächern zusammengefasst, deren Bezeichnung samt Umfang und Gesamtnote auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen wird.
Aufgrund der beruflichen Anforderungen werden im Masterstudium Logic and Com-putation Qualifikationen hinsichtlich folgender Kategorien vermittelt:
Fachliche und methodische Kenntnisse
Aufbauend auf einem einschlägigen Bache-lorstudium werden, neben fortgeschrittenen Kenntnissen im Bereich der Informatik und einem kritischen Verständnis ihrer Theorien und Grundsätze, Kenntnisse in folgenden Teilbereichen der Logic and Computation vermittelt:
Kognitive und praktische Fertigkeiten
Durch die praktische und theoretische Aus-einandersetzung mit aktuellen Technologien und Methoden werden folgende Fertigkeiten vermittelt:
Soziale Kompetenzen, Innovationskompetenz und Kreativität
Tätigkeitsfelder für AbsolventInnen liegen in der Grundlagenforschung im universitären bzw. industriellen Bereich sowie in der angewandten Forschung und Entwicklung in Industrieunternehmen oder universitären Spin-Offs tätig.
Des Weiteren betreiben AbsolventInnen typischerweise Analysen und Consulting in Bereichen wie Formal Systems Engineering, Web und Semantic Systems, Logistik, Operations Research und Telekommunikation. Mit mehrjähriger beruflicher Erfahrung sind die AbsolventInnen auch in der Lage leitende Positionen zu übernehmen.
Alles, was du wissen musst, um in Österreich ein Master-Studium zu beginnen.
Die Zulassung zum Masterstudium Logic and Computation setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums bzw. Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Laufe des Masterstudiums zu absolvieren sind. Sie können im Modul Freie Wahl verwendet werden.
Ein Studium kommt fachlich in Frage, wenn die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kom-petenzen der Module
des Bachelorstudiums Software & Information Engineering vermittelt werden. Fachlich in Frage kommen jedenfalls die Bachelor-, Master- und Diplomstudien der Informatik, Wirtschaftsinformatik und Mathematik an österreichischen Universitäten. An der Technischen Universität Wien sind das insbesondere die Bachelorstudien Medieninformatik und Visual Computing, Medizinische Informatik, Software & Information Engineering, Technische Informatik und Wirtschaftsinformatik sowie die Bachelorstudien der Mathematik, deren Absolventinnen und Absolventen ohne Auflagen zuzulassen sind. Bei Absolventinnen und Absolventen anderer Studien sind die oben angeführten Voraussetzungen individuell zu prüfen und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen.
Personen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, haben die Kenntnis der englischen Sprache nachzuweisen. Für einen erfolgreichen Studienfortgang werden Englischkenntnisse nach Referenzniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen empfohlen.