Atmosphärenwissenschaften

Doktoratsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich: Geowissenschaften 39
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Doctor of Philosophy (PhD)
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://www.uibk.ac.at/stu...

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

Atmosphärenwissenschaft, Forschungsreflexion, Forschungstraining, Generische Kompetenzen, Interdisziplinäres DoktorantInnensemninar, Methodenreflexion, Rigorosum, Wissenschaftlicher Diskurs, Wissenschaftstraining

Qualifikationsprofil:

AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Atmosphärenwissenschaften verfügen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Sie können sich rasch und selbstständig in neue Themenbereiche einarbeiten. In der Dissertation werden wissenschaftliche Fragestellungen identifiziert, kritisch analysiert und gelöst. AbsolventInnen verfügen über die Kompetenz, umfangreiche Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbstständig zu konzipieren und durchzuführen sowie zu leiten.

Berufsaussichten / Jobs:

Das „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium der Atmosphärenwissenschaften an der Universität Innsbruck dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich von Universitäten und Forschungsinstitutionen. Den AbsolventInnen steht außerdem ein breites Berufsfeld in Führungspositionen im öffentlichen Dienst und privaten Firmen in allen Bereichen offen, die von Wetter und Klima betroffen sind (Klimaänderung, Luftgüte, Hydrologie, Naturgefahren, alternative Energien, Umwelt, Consulting, (Rück-)Versicherungen, Ingenieur- und Planungsbüros, Transport).

Einstiegsvoraussetzungen:

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die Zulassung zum „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Atmosphärenwissenschaften erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären (Diplom- oder) Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.

Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

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