Die Ziele des Doktoratsstudiums der Architektur liegen in der Kompetenz zur Lösung komplexer wissenschaftlicher Probleme der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und des Entwurfs auf hohem internationalem Niveau, entsprechend den anerkannten wissenschaftlichen Standards, sowie im Bereich der Architektur durch selbstständige Forschung zur Entwicklung der Wissenschaften beizutragen.
Zur Erreichung der Ziele vertiefen und erweitern die Studierenden im Doktoratsstudium das in einem facheinschlägigen Masterstudium erworbene Wissen in Speziallehrveranstaltungen und im Selbststudium. Weiters erwerben sie die Kompetenzen Forschungsarbeiten und Entwürfe selbstständig zu planen und durchzuführen, eigene originäre Beiträge zu Forschungsthemen der Architektur zu erarbeiten, die erzielten Forschungsergebnisse und Entwürfe in internationalen Fachzeitschriften zu veröffentlichen sowie auf nationalen und internationalen Konferenzen zu präsentieren und zu verteidigen. Dabei wird der Abfassung der Dissertation, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Problem der Architektur auf hohem fachlichem Niveau selbstständig wissenschaftlich korrekt und methodisch einwandfrei zu lösen, ein hoher Stellenwert beigemessen.
Weiters dient das Doktoratsstudium der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit internationaler Ausrichtung. Die Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums sind befähigt, innovative Forschung, alleine sowie im Team, durchzuführen sowie koordinierende und leitende Funktionen zu übernehmen.
Das Doktoratsstudium dient
Die Abfassung der Dissertation dient
Die Dissertation befähigt zum Beruf als WissenschafterIn und bietet die Möglichkeit der Qualifikation für leitende Positionen in und außerhalb des Hochschul- und Forschungsbetriebs.
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die Zulassung zum Doktoratsstudium Architektur erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären (Diplom- oder) Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.
Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.