Bereich: | Architektur und Städteplanung 30 |
Umfang | 6 Semester / 180 ECTS |
Abschluss: | BArch (Bachelor of architecture) |
Studientyp: |
Präsenzstudium |
Anwesenheit: | Vollzeit |
Kosten: | prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag) |
Website: | http://www.ufg.ac.at/?id=... |
Die zentrale Idee des Studiums ist die nachhaltige Verschränkung von Kunst, Technik und Theorie mit konkreten Entwurfsprojekten. Zur Ausbildung gehört eine zweimonatige Baupraxis, in der bautechnisches und handwerkliches Können erlernt wird. Fast alle Studierenden nehmen dazu an einem unserer Bauprojekte in Entwicklungsländern teil.Neben der architekturspezifischen Qualifikation im Umgang mit Funktionen, Raum und Körper, Konstruktion, Atmosphäre, Material, Farbe und Form wird auch die Aufgabenanalyse, die Zieldefinition sowie die Gestaltung von Arbeitsprozessen bereits während des Studiums beachtet. Der Reaktion auf die sozialen, räumlichen und ökonomischen Voraussetzungen und einer Intervention am konkreten Thema / Objekt / Ort wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:
Das Studium zum Bachelor der Architektur qualifiziert zum/r GestalterIn. Es bezieht seine Methoden, Aufgabenstellungen und Ziele aus den Disziplinen des räumlichen und baulichen Gestaltens, weist in seiner Grundsätzlichkeit und Allgemeingültigkeit jedoch über dieses hinaus.
Neben der architekturspezifischen Qualifikation im Umgang mit Funktionen, Raum und Körper, Konstruktion, Atmosphäre, Material, Farbe und Form geht es um ein (in allen anspruchsvollen Arbeitsfeldern gleichermaßen notwendiges) Erkennen der Arbeitsvoraussetzungen und Bedingungen. Es werden damit die Aufgabenanalyse, die Zieldefinition sowie die Gestaltung von Arbeitsprozessen bereits während des Studiums beachtet. Der Reaktion auf den Kontext (die sozialen, räumlichen und ökonomischen Voraussetzungen) und einer Intervention am konkreten Thema / Objekt / Ort wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Das Ziel ist die Aufwertung und Steigerung von Räumen, Strukturen und Formen in allen ihren Erscheinungen, noch allerdings in kleinerem Maßstab. In diesem Sinne schafft das Studium eine Sensibilisierung für die Wirkung und den Ausdruck von Entwurfsergebnissen. Es vermittelt die Grundlagen des technisch-handwerklichen Rüstzeugs und stellt in Ansätzen die Umsetzungsprozesse und -methoden dar.
Das Studium schafft die, für eine Arbeit als ArchitektIn (im klassischen Sinne) notwendige Grundlagenkenntnis und bietet darüber hinaus Elemente zur Ausstattung eines in den vergangenen Jahren enorm ausgeweiteten Berufsprofils. Mit entsprechenden Zusatzqualifikationen befähigt das Bachelorstudium der Architektur somit auch zur Wirksamkeit in der Bauverwaltung, in der (Bau-) Wirtschaft, in der Bauträgerschaft, im Architekturmanagement, im (Architektur-) Journalismus und in diesen verwandten Bereichen.
Das Studium schafft die für die Arbeit als ArchitektIn im klassischen Sinne notwendige Grundlagenkenntnis und kann darüber hinaus als Basisausbildung für Tätigkeiten in der Bauverwaltung, in der (Bau-)Wirtschaft, in der Bauträgerschaft, im Architekturmanagement und im (Architektur-)Journalismus dienen. Das Studium ist so aufgebaut, dass es die Basis legt für die vertiefende Ausbildung zum Master.
Die Voraussetzung zum Bachelorstudium der Architektur an der Kunstuniversität in Linz ist neben der allgemeinen Hochschulreife gem. §64 UG 2002 und der besonderen Universitätsreife gem. §65 UG 2002 eine entsprechende einschlägige künstlerisch-gestalterische Eignung. Die besondere Universitätsreife gem. §65 UG 2002 kann, wenn sie nicht vor Studienbeginn vorliegt, auch im Laufe des Bachelorstudiums, auf jeden Fall aber vor der Bachelorprüfung, nachgewiesen werden. Die künstlerisch-gestalterische Eignung ist in Form einer Zulassungsprüfung vor einer Prüfungskommission nachzuweisen. Die Prüfung erfolgt mündlich und schriftlich, dauert zweieinhalb bis drei Tagen und gliedert sich in zwei Teile:
Der erste Teil ist die Vorlage eigener und einschlägiger künstlerischer Arbeiten der BewerberInnen. Diese sind im Rahmen eines Bewerbungsgespräches (Hearings) vorzustellen und zu erörtern. Dabei werden die konzeptionelle und darstellerische Qualität der Arbeiten sowie deren Vermittlung beurteilt.
Der zweite Teil ist der Eignungsnachweis mittels einer Klausurarbeit. Bei dieser ist die künstlerische und konzeptionelle Artikulationsfähigkeit sowie das Bewusstsein für Problemstellungen der Architektur durch eine entsprechende Aufgabenstellung (Text, freies Zeichnen etc.) zu erkunden und die Fähigkeit zum räumlichen und vernetzten Denken durch die Erarbeitung eines Architekturentwurfes zu überprüfen. Der/die AbteilungsleiterIn für Architektur hat zu diesem Zweck entsprechende Themen zu stellen.
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