Selbsterhalterstipendium
Voraussetzungen
Berufserfahrung
Für ein Selbsterhalterstipendium musst du mindestens vier Jahre berufstätig gewesen sein und dabei ein Mindesteinkommen von 8.580 Euro pro Jahr erzielt haben. Diese Grenze gilt noch bis zum 31. August 2024 aufgrund von Übergangsbestimmungen.
Altersgrenze
Du musst das Studium vor deinem 30. Geburtstag beginnen, wobei die Altersgrenze sich pro Jahr der Selbstfinanzierung über die Mindestvoraussetzung hinaus um ein weiteres Jahr erhöhen kann, bis maximal zum 35. Geburtstag.
Höhe des Stipendiums
Das maximale Selbsterhalterstipendium beträgt 943 Euro monatlich. Ab dem 27. Lebensjahr gibt es einen Erhöhungszuschlag, sodass das Stipendium auf bis zu 977 Euro monatlich steigen kann.
Antragsstellung
Notwendige Unterlagen
Für den Antrag benötigst du ein spezielles Formular der Studienbeihilfenbehörde sowie einen Sozialversicherungsdatenauszug, den du bei deiner Krankenkasse anfordern kannst.
Fristen
Der Antrag muss zwischen dem 20. September und dem 15. Dezember für das Wintersemester und zwischen dem 20. Februar und dem 15. Mai für das Sommersemester eingereicht werden.
Besondere Hinweise
Einkommen von Ehepartnern
Das Einkommen deines Ehepartners wird berücksichtigt und kann die Höhe deines Stipendiums beeinflussen.
Kein Einfluss der Eltern
Das Einkommen deiner Eltern wird nicht berücksichtigt, was dir mehr finanzielle Unabhängigkeit bietet.
Studienerfolg
Ein gewisser Studienerfolg ist erforderlich, um das Stipendium weiterhin zu beziehen. Details dazu findest du auf der Website der zuständigen Stipendienstelle.
Zusätzliche Unterstützungen
Mögliche zusätzliche Unterstützungen umfassen Zuschüsse zu Versicherungskosten, Fahrkosten und Auslandsaufenthalte, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können.