Ohne an dieser Stelle viele Worte über die GIS selbst zu verlieren oder langjährige Diskussionen über das Für und Wider der GIS (Gebühren Info Service GmbH) aufzugreifen, weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass du dich als Studierender unter Umständen von der GIS-Gebühr befreien lassen kannst. Immerhin wären das beispielsweise in Wien 24,88€ (Fernsehen inkl. Radio) oder in Oberösterreich 19,78€ monatlich (Stand 12.2.2016), die dir am Ende des Monats bleiben.

Um sich von der GIS-Gebühr befreien zu lassen, bedarf es  prinzipiell „sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit“. Du als Antragssteller musst volljährig sein, darfst nicht von anderen Personen vorgeschoben sein und  brauchst deinen Hauptwohnsitz auch am Standort, für den du um Befreiung ansuchst. Und: die Befreiung darf nur für deine Wohnung ausgesprochen werden.

Anspruchsberechtigt sind die folgenden Personengruppen bei geringem Haushalts- oder Nettoeinkommen:

Bezieher von:

  • Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung,
  • Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand,
  • Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz
  • Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz
  • Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz
  • Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz,
  • Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit sowie Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen.

    (Quelle: GIS-Homepage, 11.2.2016)

Relevant für uns ist hier, dass in die GIS-Befreiung also auch Beihilfebezieher nach dem Studienförderungsgesetz fallen. Eine GIS-Befreiung ist für dich als Studierender folglich dann möglich, wenn du Studienbeihilfe beziehst UND dein Haushaltsnettoeinkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Seit 1.1.2016 liegt dieser bei 988,71 € bei einem 1-Personen Haushalt, und 1.482,41 € bei 2-Personen-Haushalten. Leben mehr Menschen in diesem Haushalt, so erhöht sich der Betrag um weitere 152,56€ je Person. Wie sich dieses Haushaltsnettoeinkommen genau zusammensetzt und welche Beträge du abziehen darfst, findest du auf der GIS-Homepage.

Diskussionen werden auch darüber geführt, ob der Bezug von Wohnbeihilfe (was bei Studierenden mit eigenen Wohnungen durchaus oft der Fall ist) einen Anspruch auf GIS-Befreiung im Sinne der „sozialen Bedürftigkeit“ mit sich bringt. Dies wird nach aktueller Recherche allerdings von der GIS verneint.

Als Studierender wird es wohl dann am ehesten etwas mit der GIS-Befreiung, wenn du auch Studienbeihilfe beziehst.

Ohne hier weiter ins Detail zu gehen, empfehlen wir dir eine weiterführende Recherche auf der GIS-Homepage, um zu prüfen, ob für dich tatsächlich die Möglichkeit einer GIS-Befreiung besteht.
Alle dafür notwendigen Informationen findest du auf http://www.orf-gis.at

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