Beitragspflichtig wirst du (Kichenzugehörigkeit vorausgesetzt) prinzipiell mit Beginn der Volljährigkeit - aber das nur, wenn eine Beitragsgrundlage (die Höhe des Kirchenbeitrags hängt von deinem Einkommen ab) vorhanden ist.

Du bekommst deine erste Beitragsvorschreibung erst für das Kalenderjahr, in dem du 20 Jahre alt wirst. Laut Website kommt diese Beitragsvorschreibung deshalb mit einjähriger Verspätung, weil man „nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen“ möchte. Amen.

Als Student verfügst du in der Regel über keines oder nur ein geringes Einkommen, weswegen du vom Kirchenbeitrag befreit bist. Die Kirche (in Form der Diozöse deines Hauptwohnsitzes) wird sich aber regelmäßig bei dir melden und dich nach deinem aktuellen „Status“ fragen, den du auch aktiv nachweisen musst. Um also vom Kirchenbeitrag befreit zu bleiben, musst du auf Anfrage der Kirche regelmäßig deine Inskriptionsbestätigung und/oder Fortsetzungsbestätigung übermitteln.

Kannst du das nicht mehr (z.B. weil du dem Studium abgeschlossen oder abgebrochen hast) und/oder übermittelst keine Informationen über dein Einkommen, wird die Kirche dein Einkommen „schätzen“ und daraus eventuell den von dir zu zahlenden Kirchenbeitrag errechnen, der dir dann frei Haus per Brief mit beiligendem Zahlschein mitgeteilt wird.

Weigerst du dich danach, den Kirchenbeitrag zu bezahlen, bleibt dir nur der Kirchenaustritt. Hierfür zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat deines Hauptwohnsitzes. Nur noch wenige Behörden verlangen, dass du die dafür notwendigen Dokumente personlich abgibst. Meistens geht das schon per Post, immer öfter auch ganz einfach via Online-Formular.

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