Zahl der FH-Studenten soll bis 2023 auf 57.000 steigen

23. Januar 2019 - 11:41

Die Zahl der Studenten an Fachhochschulen (FH) soll von derzeit 52.560 auf 57.000 im Studienjahr 2022/23 steigen. Das sieht der neue Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan vor, den Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) dem Ministerrat vorgelegt hat. Die Fördersätze pro Student bleiben unverändert.

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Im Entwicklungs- und Finanzierungsplan wird u.a. die Zahl der Studienplätze, ihr Ausbaupfad und die Finanzierung festgehalten. Der letzte Entwicklungsplan war bereits Ende Juni 2018 ausgelaufen. Für das laufende Studienjahr 2018/19 wurden dann als Vorgriff ohne dahinterstehendem Plan noch 450 neue Anfänger-Studienplätze beschlossen.

Neue Anfängerplätze 2020/21

Der nunmehrige neue Ausbauplan sieht für 2019/20 zunächst einmal keinen weiteren Ausbau von Anfänger-Studienplätzen vor. Erst 2020/21 und 2021/22 kommen jeweils 330 bzw. 2022/23 340 neue Anfänger-Plätze dazu. Der wesentlich stärkere Anstieg der Gesamt-Studienplätze ergibt sich daraus, dass in einem Studium nach der Einrichtung von neuen Anfänger-Studienplätzen im Jahr darauf auch Studienplätze im zweiten Studienjahr dazukommen usw.

Unverändert bleiben die Fördersätze: Die FH erhalten für die vom Bund finanzierten Plätze je nach Studium jährlich zwischen rund 7.000 und 8.900 Euro. Der Fördersatz steigt dabei vor allem mit dem Technikanteil des Studiums. 2018 flossen 320 Mio. Euro an Bundesmitteln in den FH-Bereich. Diese Summe steigt bis 2023 auf 347 Mio. Euro.

Ausbau im MINT- und Gesundheits-Bereich

Neue Studienplätze sollen vor allem im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und dem Querschnittsthema Digitalisierung geschaffen werden, der Schwerpunkt liegt dabei auf Informatik, Industrie 4.0 und Biowissenschaften. Ein weiterer Ausbau erfolgt auch im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, der allerdings nicht vom Bund, sondern den Ländern finanziert wird. Bis 2024 wird die Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege nach einer stufenweisen Überleitung ausschließlich in der Form von FH-Bachelorstudien erfolgen.

Ein neues Feld für FH-Studien könnte der bisher an Unis etablierte Bereich Übersetzen und Dolmetschen sein, heißt es im Plan. Allerdings sollten solche Studiengänge "möglichst in Kooperation mit Universitäten" erfolgen. Klargestellt wird auch, dass FH wie schon bisher Kombinationsstudien wie Wirtschaft und Recht oder Gesundheit und Recht anbieten können. Einschränkung: Der juristische Anteil soll "nicht überwiegen": "Das bedeutet, dass das klassische rechtswissenschaftliche Studium auch in Zukunft ausschließlich als universitäres Studium angeboten werden soll."

Eine Absage erteilt der Plan einem eigenständigen Promotionsrecht für FH. "Das Promotionsrecht ist ein Alleinstellungsmerkmal der Universitäten und als wesentlicher Schritt bei der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses anzusehen." Möglich sein sollen dagegen wie bisher kooperative Doktoratsstudien zwischen Unis und FH.

(APA/red, Foto: APA/APA (Hirsch))

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