Einmalige Instandhaltungskosten

Eine Gastherme muss z. B. einmal jährlich gereinigt werden (Du bekommst eine Art „Pickerl“.). Diese Instandhaltung muss normalerweise die/der MieterIn übernehmen. Auch Jahresabrechnungen von Strom und Gas, etc. können zu einem einmaligen höheren Mietbetrag führen (man spricht hier von einer Nachzahlung, sprich du hast mehr verbraucht, als du ursprünglich vom Anbieter eingestuft wurdest und wonach sich deine monatlichen Zahlungen gerichtet haben; sehr wohl ist hier aber auch eine Rückzahlung möglich, wenn du weniger verbraucht hast).

Daher muss dir klar sein, dass die Miete nicht alle Monate gleich hoch ausfällt! Solche Beträge sollten aliquot (also zu gleichen Teilen) aufgeteilt werden. Falls in Jahren, in denen jemand ausgezogen ist, hohe Nachzahlungen kommen, muss klar sein, dass auch dein/e ehemalige/r MitbewohnerIn für den betreffenden Zeitraum, in dem sie/er noch bei dir gewohnt hat, geradestehen muss (und nicht etwa dein/e neue/r MitbewohnerIn)!

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