Universitätsgesetz 2002

Ausgliederung aus Bundesverwaltung, Einschränkung der Mitbestimmung, Globalbudgets, Medizin-Unis

Durch das Universitätsgesetz (UG) 2002 wurden alle österreichischen Universitäten per 1. Jänner 2004 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts umgewandelt. Ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben erfüllen sie seither weisungsfrei, gleichzeitig unterliegen sie aber der Aufsicht des Bundes. Die Unis erhielten mit dem UG dreijährige Globalbudgets mit einer leistungsabhängigen Komponente und wurden Arbeitgeber ihres Personals.

Stark eingeschränkt wurde die Mitbestimmung der Uni-Angehörigen. Unter anderem verloren sie das Recht zur Wahl des Rektors. In den uniinternen Gremien wiederum erhielten die Professoren die Mehrheit der Stimmen (mittlerweile ist es genau die Hälfte), Studenten und Assistenten bzw. Dozenten verloren Einflussmöglichkeiten.

Die Universitätsleitung besteht seither aus dem Universitätsrat, dem Rektorat und dem Senat. Operativ werden die Unis vom Rektorat geleitet, das vom zur Hälfte aus Senat und Bundesregierung beschickten Universitätsrat bestellt wird. Der Senat wiederum wird durch uniinterne Wahl bestimmt und besteht aus Vertretern von Professoren, Mittelbau, Studenten und nicht-wissenschaftlichem Personal.

Mit dem UG wurden auch die medizinischen Fakultäten der Unis Wien, Graz und Innsbruck ausgegliedert und in eigenständige Medizinische Universitäten umgewandelt (APA/red)

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