Rektorat

Bezeichnet:

1) eine leitende Organisationseinheit einer Universität

2) das Büro des Rektors der Universität,

3) die Zeitspanne, in der ein bestimmter Rektor amtiert („unter dem Rektorat von XY“). U. a. leitet das Rektorat (als Organ) die Uni (finanziell), organisiert und entwickelt Zukunftsperspektiven, evaluiert den Lehrbetrieb, ist Schnittstelle zur Legislative und ist auch für Lehr- und Personalagenden zuständig.

Weitere Uni-Begriffe erklärt dir dein Online-Tutor im UNI-ABC.

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.