Rektorat
Bezeichnet:
1) eine leitende Organisationseinheit einer Universität
2) das Büro des Rektors der Universität,
3) die Zeitspanne, in der ein bestimmter Rektor amtiert („unter dem Rektorat von XY“). U. a. leitet das Rektorat (als Organ) die Uni (finanziell), organisiert und entwickelt Zukunftsperspektiven, evaluiert den Lehrbetrieb, ist Schnittstelle zur Legislative und ist auch für Lehr- und Personalagenden zuständig.
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