Kommissionelle Prüfung

Eine Kommissionelle Prüfung ist grundsätzlich eine Prüfung, die von einer Kommission abgenommen wird. Das Positive daran ist, dass Kommissionen  - zumindest in der Theorie - vor Willkürakten durch einzelne schützen (Wenn es also ein/e Prof.In auf dich abgesehen hat, ist er/sie hier nur Teil einer Kommission!).

Eine Kommission muss also aus wenigestens zwei, meist aber drei  (bei einem Rigorosum vier) PrüferInnen bestehen.

Beispiele für eine Kommissionelle Prüfung sind Prüfungen zum Abschluss eines Studiums, wie z. B. Diplomprüfungen und Rigorosen (=Doktorprüfungen), in welchen man seine wissenschaftliche Arbeit "verteidigt".

ABER auch - und hier kommt die unangenehme Seite an Kommissionellen Prüfungen -

jene Prüfungen, bei denen nach mehrmaligem Antritt (derzeit bei der 3. Wiederholung - sprich beim 4. Prüfungsantritt, demnächst vielleicht schon nach der zweiten Wiederholung) von dir KEINE POSITIVE BENOTUNG erzielt werden konnte.

Deine Leistung wird dann durch einen Prüfungssenat bestehend aus 3 Mitgliedern beurteilt. Bleibt das Ergebnis negativ, droht die Exmatrikulation und du kannst das Fach dann nicht mehr studieren - also VORSICHT!!!

Wie genau Kommissionelle Prüfungen auf deiner Hochschule funktionierten erfährst du bei der ÖH von deiner Ausbildungsstätte.

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