Doppelstudium
Bei einem Doppelstudium belegst du zwei (oder auch mehrere) Studien gleichzeitig. Relevant für Behörden bzgl. Familienbeihilfe, Studienbeihilfe u.ä. ist hier i.d.R. immer nur dein "Hauptstudium", für welches du die Nachweise erbringen musst.
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