UG-Novelle - Neues Regelwerk passierte Wissenschaftsausschuss

11. März 2021 - 7:41

Die umstrittene Novelle zum Universitätsgesetz (UG) hat mit den Stimmen der Koalitionsparteien den Wissenschaftsausschuss des Nationalrats passiert. Aufgrund der drohenden Ablehnung des Regelwerks im Bundesrat wurden die geplanten Eintrittstests für den Besuch von Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen aus der eigentlichen Novelle herausgelöst und extra beschlossen.

Proteste und Demonstrationen im Vorfeld
Proteste und Demonstrationen im Vorfeld

Vor dem Ausschuss hatten noch rund 30 Personen auf dem Heldenplatz gegen den Beschluss der Novelle protestiert. Die Initiative "Bildung brennt" hatte im Vorfeld dazu aufgerufen, "ordentlich Lärm zu machen" - dazu dienten mitgebrachte Sirenen und Megaphone, die aber die Lautstärke der benachbarten Baustelle kaum übertrafen.

Neu: Mindeststudienleistung und Kettenverträge

Die UG-Novelle sieht unter anderem ab 2022/23 die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester vor - zuvor waren sogar 16 ECTS pro Jahr bzw. 24 ECTS in den ersten beiden Studienjahren geplant gewesen. Außerdem werden die Kettenverträge für Uni-Angestellte sowie Zuständigkeiten an den Hochschulen zum Teil neu geregelt.

Ursprünglich hätte in der Novelle auch den Rektoraten die Möglichkeit eingeräumt werden sollen, im Sommersemester negative Corona-Tests für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen bzw. Aufnahmeverfahren zu verlangen. Da allerdings keine ́Zustimmung einer der Oppositionsfraktionen in Aussicht stand, wurde dieser Punkt herausgelöst. Ansonsten hätte eine Blockade im Bundesrat gedroht und die Eintrittstestungen verzögert. Daher wurde dieser Punkt mittels eigenem Antrag an einer anderen Stelle verankert - dagegen stimmte nur die FPÖ.

Über die eigentliche UG-Novelle gingen die Meinungen wie bereits im Vorfeld auseinander. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) sprach laut Parlamentskorrespondenz von einem transparenten, lebensnahen und leistungsbezogenen Studienrecht. Von den Studierenden werde damit mehr Verbindlichkeit im Studium gefordert, gleichzeitig seien aber die Universitäten angehalten, die Studierbarkeit zu fördern. Die Wissenschaftssprecherin der Grünen, Eva Blimlinger, sah in der Novelle eine gute Grundlage für weitere umfangreiche Reformen des Universitätsrechts.

Ganz anders die Opposition: SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl lehnte in einer Aussendung das Gesetzeswerk entschieden ab und sprach von einer weiteren Einschränkung des freien Hochschulzugangs. Ihr NEOS-Pendant Martina Künsberg Sarre vermisste "Mut zu echten Reformen". Die Einführung der Mindeststudienleistung erfolge ohne jegliche Evidenz, in der Praxis würde sich für die Studierenden nichts verbessern. Ausschussobmann Martin Graf (FPÖ) hielt einen Beschluss der Novelle für verfrüht und wollte stattdessen - erfolglos - eine weitere Diskussion in einem Unterausschuss.

(APA/red, Foto: APA/APA (ELENA RICHTSFELD))

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