UG-Novelle - Mindestleistung wird herabgesetzt und kommt später

15. Februar 2021 - 16:41

Die in der Novelle zum Universitätsgesetz (UG) geplante Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger wird deutlich entschärft: Statt der ursprünglich vorgesehenen 24 ECTS in den ersten beiden Studienjahren sollen nur 16 ECTS notwendig sein. Die als Sanktion beim Nichterreichen vorgesehene Zehn-Jahres-Sperre für das betreffende Studium wird außerdem auf zwei Jahre herabgesetzt, heißt es in dem der APA vorliegenden Entwurf.

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Außerdem tritt die neue Vorgabe nicht schon im Oktober in Kraft, sondern erst für das Studienjahr 2022/23. Zur Orientierung: Ein Bachelor-Studium umfasst im Regelfall 180 ECTS. Bei einer Studienleistung von 16 ECTS alle zwei Jahre würde die Absolvierung in diesem Tempo etwas mehr als 22 Jahre dauern.

Änderungen bei Rektorenwahl

Weitere Änderungen: Die Senate dürfen auch weiterhin bei der ersten Wiederbestellung der Rektoren mitbestimmen. Im Begutachtungsentwurf war dies noch ausschließlich den Uni-Räten vorbehalten. Anders als bisher soll es für die Wiederbestellung amtierender Rektoren aber nicht einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Senat und Uni-Rat bedürfen, sondern jeweils nur eine einfache Mehrheit.

Fallen gelassen wurde auch die geplante Einführung einer Altersbeschränkung von 70 Jahren für Rektoren. Stattdessen kommt eine Begrenzung ihrer Amtszeit auf drei Funktionsperioden. In den Senaten wird eine Grenze von vier Funktionsperioden eingeführt.

Verschärft werden die geplanten Strafbestimmungen für das Ghostwriting: Nicht nur die Anbieter müssen mit einer Verwaltungsstrafe rechnen, sondern aufgrund eines Verweises im Verwaltungsstrafrecht auch die Auftraggeber. Und schließlich kommt noch eine Art "Lex Aschbacher": Neben den Universitäten sollen auch die Fachhochschulen und Privatunis explizit zur Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet werden.

Die Details wollen Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und die Grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger am 16. Februar bei einer Pressekonferenz präsentieren.

(APA/red, Foto: APA/APA (dpa))

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