UG-Novelle: Kritik an geplanten Kompetenzverschiebungen

30. Dezember 2020 - 10:05

Skeptisch bis ablehnend stehen die verschiedenen universitären Gruppen den durch die Novelle des Universitätsgesetzes geplanten Kompetenzverschiebungen gegenüber. Unter anderem sollen die Senate bei der ersten Wiederbestellung des Rektors ohne Ausschreibung nicht mehr mitentscheiden dürfen. Das sehen neben den Senaten selbst auch Rektoren und etwa der Uni-Rat der Uni Wien kritisch, wie erste Begutachtungs-Stellungnahmen zeigen.

Rektorat der Uni Wien zeigt sich teils reserviert
Rektorat der Uni Wien zeigt sich teils reserviert

Durch die Novelle soll für die erste Wiederbestellung des Rektors künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Unirat ausreichend sein. Die derzeit nötige gleichzeitige Zwei-Drittel-Mehrheit im Senat wird dagegen gestrichen - damit können Senate einen für sie inakzeptabel gewordenen Rektor nach vier Jahren nicht mehr loswerden.

Das wird naturgemäß von den Senaten selbst strikt abgelehnt. Aber auch die Rektoren der Universität Wien und der Montanuniversität Leoben wollen auf die Zustimmung des Senats nicht verzichten. Selbst der Universitätsrat der Uni Wien ist reserviert: Er lehnt die Regelung zwar nicht ausdrücklich ab. Gleichzeitig konstatiert er aber, dass sich das Dreier-Verhältnis zwischen Rektorat, Senat und Rat "an der Universität Wien in den letzten Jahrzehnten in einer sehr vertrauensvollen Zusammenarbeit bewährt hat". Und: "Eingriffe in dieses System bedürfen einer besonderen Begründung."

Erlassung von Richtlinien zur Studienplangestaltung

Auch in einem anderen Punkt, der in die Kompetenz der Senate eingreift, zeigt sich das Rektorat der Uni Wien teils reserviert. So sollen künftig die Rektoren die Möglichkeit bekommen, "aufgrund der Leistungsvereinbarungen" mit dem Ministerium Richtlinien zur strukturellen Gestaltung von Studienplänen erlassen zu können. Die grundsätzliche Möglichkeit zur Erlassung dieser Richtlinien soll nach Ansicht des Rektorats der Uni Wien zwar bestehen - allerdings dürfe "die Leistungsvereinbarung keinesfalls eine direkte 'Weisungskette' vom BMBWF (Bildungsministerium, Anm.) bis in die Curricula eröffnen". Deshalb solle der Verweis auf diese entfallen.

Keine Freude haben außerdem etwa Rektorat und Unirat der Uni Wien mit einer möglichen Repolitisierung der Uniräte. Derzeit sind aktive politische Funktionäre von einer Mitgliedschaft im Universitätsrat ausgeschlossen. Durch die Novelle soll dieser Ausschluss allerdings auf die "Bundes- und Landesebene" eingeschränkt werden. Damit dürften etwa Gemeindepolitiker wie die Bürgermeister von Graz, Innsbruck, Salzburg oder Linz durchaus in Uni-Räte entsandt werden. "Die Freiheit von politischer Einflussnahme sichert die Universitätsautonomie und damit die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit einer Universität", so etwa das Rektorat der Uni Wien.

Die Rektorate der Uni Wien und der Montanuni Leoben lehnen außerdem ab, dass künftig nur jene Personen Rektoren werden dürfen, die "Kenntnisse des österreichischen Universitätssystems" aufweisen. Damit würden Kandidaten aus dem Ausland benachteiligt. "Persönlichkeiten mit universitärer Leitungserfahrung aus dem Ausland muss daher zugebilligt werden, dass sie sich Detailkenntnisse des österreichischen Universitätssystems erst im Laufe ihrer Tätigkeit aneignen."

(APA/red, Foto: APA/APA (dpa))

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