Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften

Doktoratsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Dr.iur.
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://studentpoint.univi...

Über das Studium:

Das Studium dient über die wissenschaftliche Berufsvorbildung hinaus der Entfaltung der Fähigkeit, durch selbständige Forschung zur Entwicklung der Rechtswissenschaften beizutragen, und der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Es bietet eine wissenschaftliche Ausbildung auf internationalem Niveau und soll die AbsolventInnen befähigen, den internationalen Standards entsprechende eigenständige Forschungsleistungen im jeweiligen Fachbereich zu erbringen.

Studienaufbau:

Im Rahmen des Studiums sind verpflichtend folgende Lehrveranstaltungen positiv zu absolvieren:

  • eine Vorlesung zur rechtswissenschaftlichen Methodenlehre (2 SSt./4 ECTS-Punkte)
  • eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (SE/KU) zur Judikatur- oder Textanalyse (2 SSt./6 ECTS-Punkte)
  • ein Seminar im Dissertationsfach zur Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens (2 SSt./6 ECTS-Punkte)
  • zwei Seminare, davon eines verpflichtend aus dem Dissertationsfach (4 SSt./12 ECTS-Punkte)
  • Lehrveranstaltungen aus dem Dissertationsfach oder dem Bereich der Wahlfächer (6 SSt./bis zu 18 ECTS-Punkte)

Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen Punkt 1 und 3 ist Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsvorhabens (Studieneingangsphase). In der Dissertationsvereinbarung kann die Absolvierung bestimmter Lehrveranstaltungen im Rahmen der Lehrveranstaltungen Punkt 4 und 5, die dem Dissertationsvorhaben förderlich sind, im Ausmaß von 10 SSt. (bis zu 30 ECTS-Punkten) vorgesehen werden. 

Der Abschluss des Studiums setzt voraus:

  • das Einreichen eines Antrages auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens beim zuständigen studienrechtlichen Organ und dessen Genehmigung
  • die fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens
  • die Genehmigung der Dissertationsvereinbarung und deren Einhaltung
  • das Abfassen der Dissertation und deren positive Beurteilung
  • die öffentliche Defensio

Die genaue Festlegung der Leistungsnachweise (mit Angabe der ECTS-Punkte und SSt.) und alle mit dem Verfassen und der Betreuung der Dissertation in Verbindung stehende Konkretisierungen werden in der Dissertationsvereinbarung festgehalten.

Detaillierte Informationen zum Studium finden Sie im Curriculum.

Einstiegsvoraussetzungen:

  • Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Master-/Magister- oder Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule.
  • Informationen, welche Studien jedenfalls in Frage kommen, finden Sie im Curriculum.
  • Bei allen anderen Studien müssen die Facheinschlägigkeit und die Gleichwertigkeit nach dem Antrag auf Zulassung überprüft werden.
  • Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen im Ausmaß von maximal 60 ECTS-Punkten erfolgen, die während des Studiums abzulegen sind.

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