Im Rahmen des Studiums sind verpflichtend folgende Lehrveranstaltungen positiv zu absolvieren:
- eine Vorlesung zur rechtswissenschaftlichen Methodenlehre (2 SSt./4 ECTS-Punkte)
- eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (SE/KU) zur Judikatur- oder Textanalyse (2 SSt./6 ECTS-Punkte)
- ein Seminar im Dissertationsfach zur Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens (2 SSt./6 ECTS-Punkte)
- zwei Seminare, davon eines verpflichtend aus dem Dissertationsfach (4 SSt./12 ECTS-Punkte)
- Lehrveranstaltungen aus dem Dissertationsfach oder dem Bereich der Wahlfächer (6 SSt./bis zu 18 ECTS-Punkte)
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen Punkt 1 und 3 ist Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsvorhabens (Studieneingangsphase). In der Dissertationsvereinbarung kann die Absolvierung bestimmter Lehrveranstaltungen im Rahmen der Lehrveranstaltungen Punkt 4 und 5, die dem Dissertationsvorhaben förderlich sind, im Ausmaß von 10 SSt. (bis zu 30 ECTS-Punkten) vorgesehen werden.
Der Abschluss des Studiums setzt voraus:
- das Einreichen eines Antrages auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens beim zuständigen studienrechtlichen Organ und dessen Genehmigung
- die fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens
- die Genehmigung der Dissertationsvereinbarung und deren Einhaltung
- das Abfassen der Dissertation und deren positive Beurteilung
- die öffentliche Defensio
Die genaue Festlegung der Leistungsnachweise (mit Angabe der ECTS-Punkte und SSt.) und alle mit dem Verfassen und der Betreuung der Dissertation in Verbindung stehende Konkretisierungen werden in der Dissertationsvereinbarung festgehalten.
Detaillierte Informationen zum Studium finden Sie im Curriculum.