Doktoratsstudium der Philosophie in Geistes- und Kulturwissenschaften, Philosophie und Bildungswissenschaft

Doktoratsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Dr.phil.
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://studentpoint.univi...

Über das Studium:

Das Doktoratsstudium der Philosophie dient der Weiterentwicklung der Befähigung des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Das Studium schließt eine eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich des Dissertationsgebietes ein, die internationalen Standards im jeweiligen Fachbereich entspricht.

Studienaufbau:

Im Rahmen des Studiums sind folgende Leistungen zu erbringen:

  • Sämtliche Leistungen (Teilnahme an wissenschaftlichen Workshops, Präsentation bei internationalen Kongressen, die fachliche Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen, wissenschaftliche Praktika, eigene Lehre, die Mitarbeit in Forschungsprojekten, etc.) mit Bezug zur Dissertation können als curriculumsrelevante Leistungen herangezogen werden und gegebenenfalls eines der drei DissertantInnenseminare ersetzen.
  • Innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zum Studium ist ein Antrag auf Genehmigung eines Dissertationsvorhabens bei dem zuständigen studienrechtlichen Organ einzureichen.
  • Das Dissertationsvorhaben ist im Rahmen einer öffentlichen Präsentation vorzustellen.
  • Periodische (jedenfalls jährliche) Berichte über den Studienfortgang sind dem/der BetreuerIn vorzulegen und von diesem/dieser zu kommentieren.
  • Nach Abschluss der Dissertationsvereinbarung ist eine Dissertation zu verfassen.
  • Das Studium wird nach Erbringung aller Prüfungsleistungen mit einer öffentlichen Defensio abgeschlossen.

Das Studium kann zum Teil, überwiegend oder ausschließlich in einer Fremdsprache abgehalten werden.

Detaillierte Informationen zum Studium finden Sie im Curriculum.

Einstiegsvoraussetzungen:

  • Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Master-/Magister- oder Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule.
  • Informationen, welche Studien jedenfalls in Frage kommen, finden Sie im Curriculum.
  • Bei allen anderen Studien müssen die Facheinschlägigkeit und die Gleichwertigkeit nach dem Antrag auf Zulassung überprüft werden.
  • Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen im Ausmaß von maximal 60 ECTS-Punkten erfolgen, die während des Studiums abzulegen sind.

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