Deutsch als Fremd- und Zweitsprache

Masterstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich: Spracherwerb 89
Umfang 4 Semester / 120 ECTS
Sprache:
Deutsch
Abschluss: Master of Arts (MA)
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: https://slw.univie.ac.at/...

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Über das Studium:

Das Masterstudium Deutsch als Fremd- und Zweitsprache an der Universität Wien befähigt die Studierenden auf der Basis eines fachlich vorausgesetzten Erststudiums zu einem wissenschaftlich fundierten theoretischen wie praktischen Umgang mit der deutschen Sprache als einer fremden bzw. zweiten Sprache. Die Studierenden erwerben Kompetenzen im Bereich des fachdidaktisch und pädagogisch fundierten, differenzsensiblen und (kultur-)reflexiven professionellen Handelns.

Das Masterstudium bereitet Studierende darauf vor, in Wissenschaft, Unterrichtspraxis und angrenzenden Handlungsfeldern (z.B. Verlagswesen, auswärtige Kulturpolitik, Bildungspolitik, Fort- und Weiterbildung) tätig zu werden.

Studienaufbau:

Das Studium besteht aus folgenden Modulen: Grundlagen im Forschungs-und Praxisfeld DaF/DaZ; Linguistik und Grammatik; In der Fremdsprache/Zweitsprache Handeln Lernen: Bedingungen und Voraussetzungen; Kulturübergreifende Kommunikation (Sprachenpolitik, Mehrsprachigkeit); Schwerpunkte der Vermittlung: Landeskunde, Textkompetenz, Literatur; Kontrastsprache und Individueller Studienschwerpunkt; Methoden der Sprachvermittlung; Forschungspraxis; Master-Abschluss-Phase; Masterarbeit, Masterprüfung.

Qualifikationsprofil:

Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Deutsch als Fremd- und Zweitsprache an der Universität Wien erwerben aufbauend auf ein facheinschlägiges Bachelorstudium folgende Qualifikationen:

Sie sind befähigt, in den im Folgenden beschriebenen zwei großen Handlungsfeldern zu agieren: Zum einen bezogen auf die amtlich deutschsprachigen Regionen im Bereich der sprachlichen Bildung und Sprachförderung im Deutschen in der Migrationsgesellschaft, unter besonderer Berücksichtigung von migrationsbedingten Zugängen zur deutschen Sprache und sprachlicher Barrieren von deutschsprachigen Bildungsinstitutionen. 

Das zweite Handlungsfeld ist auf nicht amtlich deutschsprachige Regionen bezogen. Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Deutsch als Fremd- und Zweitsprache sind dazu befähigt, in Handlungsfeldern des Fremdsprachenunterrichts in Schule, Erwachsenenbildung und Hochschule sowie der auswärtigen Kulturpolitik, professionell zu wirken.

Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Deutsch als Fremd- und Zweitsprache sind in der Lage, in der Forschung, in der Lehreraus- und -fortbildung wie auch in vielen praktischen Handlungsfeldern als Spezialistinnen und Spezialisten für Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache aufzutreten, um bedarfsgerechte Zweit- und Fremdsprachenlehr- und -lernkonzepte in nationalen und internationalen Kontexten zu entwickeln und anzuwenden. Sie verfügen hauptsächlich über Qualifikationen in den Bereichen der Vermittlung des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache und damit verknüpft über Kenntnisse der Fremd- und Zweitsprachendidaktik, der (Migrations-)Pädagogik, Linguistik / Zweitspracherwerbsforschung, kulturwissenschaftlicher und -reflexiver Zugänge, um in Unterrichtsplanung und Unterrichtspraxis zielgruppenspezifische Bildungsangebote zu entwickeln, durchzuführen und zu evaluieren. Die Absolventinnen und Absolventen kennen Institutionen aus dem Praxisfeld des Fachs und sind durch Praxiserfahrungen mit dem künftigen Berufsfeld vertraut. 

Durch das Studium entwickeln die Absolventinnen und Absolventen ein hohes Maß an reflexiver und verantwortungsbewusster Professionalität.

Berufsaussichten / Jobs:

AbsolventInnen können einerseits im Bereich der Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten tätig sein. Sie verfügen sowohl über sprachdidaktische als auch grundlegende Qualifikationen in den Bereichen Spracherwerb, interkulturelle Kommunikation, Mehrsprachigkeit und Sprachenpolitik, um in Politikberatung, Unterrichtsplanung und Unterrichtspraxis zielgruppenspezifische Fördermaßnahmen zu entwickeln, durchzuführen und zu evaluieren. Das zweite Handlungsfeld ist das auslandsbezogene: die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Deutsch als Fremd- und Zweitsprache sind dazu befähigt, in der Sprachlehr- und Sprachlernforschung, in der Lehreraus- und -fortbildung wie auch in vielen praktischen Handlungsfeldern als Spezialistinnen und Spezialisten für Deutsch als Fremdsprache aufzutreten, um bedarfsgerechte moderne Fremdsprachenlehr- und -lernkonzepte in mehrsprachigen Kontexten zu entwickeln.

Einstiegsvoraussetzungen:

Die Zulassung zum Masterstudium Deutsch als Fremd- und Zweitsprache setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
 
Fachlich in Frage kommend sind jedenfalls das Bachelorstudium „Deutsche Philologie“ und das Bachelorstudium Lehramt im „Unterrichtsfach Deutsch“ an der Universität Wien.
 
Absolventen und Absolventinnen anderer facheinschlägiger und gleichwertiger Studien im Ausmaß von mindestens 180 ECTS der Universität Wien oder anderer anerkannter inländischer und ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen haben jedenfalls 

  • grundlegende Kenntnisse der Germanistik (18 ECTS): methodische und inhaltliche Grundkenntnisse der älteren und neueren deutschen Literaturwissenschaft, methodische und inhaltliche Grundkenntnisse der germanistischen Sprachwissenschaft sowie methodische und inhaltliche Grundkenntnisse von Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und
  • grundlegende Analysekompetenz in Bezug auf ältere oder neuere deutsche Literatur und Kultur (4 ECTS) und 
  • grundlegende Analysekompetenz in Bezug auf phonetische, lexikalisch-semantische, morphologisch-syntaktische, pragmatische, textuelle oder diskursive Aspekte der deutschen Sprache (4 ECTS) und
  • grundlegende Analysekompetenz in Bezug auf sprachliche und kulturelle Aspekte des Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache-Erwerbs und in Bezug auf methodisch-didaktische Aspekte entsprechend gesteuerter Verfahren (4 ECTS) auf universitärem Niveau entsprechend des Curriculums für das Bachelorstudium „Deutsche Philologie“ nachzuweisen.

 
Der Nachweis kann auch durch die Absolvierung des Erweiterungscurriculums „Deutsche Philologie im Überblick“ im Ausmaß von mindestens 30 ECTS jedenfalls erbracht werden.
 
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.
 
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit anderer Erstsprache als Deutsch haben Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachzuweisen. Diejenigen, die mind. zwei Semester erfolgreich an einer Hochschule in einem deutschsprachigen Land studiert haben, und diejenigen, die über einen Hochschulabschluss an einer deutschsprachigen Hochschule verfügen, benötigen keinen weiteren Nachweis ihrer Deutschkenntnisse.

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