Doktoratsstudium der Philosophie

Doktoratsstudium

Letztes Update: 15.04.2022
Bereich:
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Sprache:
Deutsch
Abschluss: Dr.phil.
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: https://www.aau.at/studiu...

Über das Studium:

Die Doktoratsstudien dienen der Qualifikation für eine wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich des Dissertationsgebietes. Sie bieten eine wissenschaftliche Ausbildung auf internationalem Niveau und sollen die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigen, den internationalen Standards entsprechende selbstständige Forschungsleistungen im jeweiligen Fachbereich zu erbringen.

Studienaufbau:

1) Die Doktoratsstudien dauern gemäß § 54 Abs. 4 UG drei Jahre bzw. sechs Semester.

2) Folgende Leistungen sind zu erbringen:

a) Prüfungsleistungen: Im Rahmen der Doktoratsstudien sind Studienleistungen im Umfang von 16 bis 32 ECTS-Anrechnungspunkte (oder 8 bis 16 Semesterstunden) für die Erlangung des Doktorats der Philosophie und des Doktorat der Technischen Wissenschaften, 16 bis 40 ECTS-Anrechnungspunkte (oder 8 bis 20 Semesterstunden) für die Erlangung des Doktorats der Naturwissenschaften und 24 bis 80 ECTS-Anrechnungspunkte (oder 12 bis 40 Semesterstunden) für die Erlangung des Doktorats der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zu erbringen. Leistungen wie Präsentationen bei internationalen Konferenzen und Workshops, eigene Lehre und Publikationstätigkeiten sowie Leistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden, können dabei berücksichtigt werden, sofern ein Bezug zur Dissertation besteht. Die genaue Festlegung der Leistungsnachweise (mit Angabe der ECTS- Anrechnungspunkte) wird auf Vorschlag der betreuenden Person durch den zuständigen Doktoratsbeirat (gemäß Satzung der Universität Klagenfurt) beschlossen und in der Dissertationsvereinbarung (vgl. § 5, Abs. 1, Lit. h) festgehalten. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen ist, gemäß § 26 der Satzung Teil E/I. der Universität Klagenfurt, die Frauen- und Geschlechterforschung in ausreichendem Maße in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer zu berücksichtigen.

b) Innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist ein Antrag auf Genehmigung eines Dissertationsvorhabens beim studienrechtlich zuständigen Organ einzureichen.

c) Das Dissertationsvorhaben ist im Rahmen einer universitätsöffentlichen Präsentation in Anwesenheit des Doktoratsbeirates vorzustellen.

d) Periodische Berichte über den Studienfortgang (deren Frequenz ist in der Dissertationsvereinbarung festzuhalten) sind dem/der Betreuer/in vorzulegen.

e) Nach Abschluss der Dissertationsvereinbarung ist eine Dissertation zu verfassen (siehe § 6).

f) Nach Erbringung aller Prüfungsleistungen wird das Studium mit einer öffentlichen Defensio (siehe § 7) abgeschlossen.

Einstiegsvoraussetzungen:

Die Zulassung zu den Doktoratsstudien erfolgt aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (im Folgenden: UG) in seiner jeweils geltenden Fassung.

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