Rechtswissenschaften

Doktoratsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich: Recht 32
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Dr. iur.
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://www.uibk.ac.at/stu...

Über das Studium:

Das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften dient der Heranbildung von Forscherinnen und Forschern und von exzellentem Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird. Es werden Detailkenntnisse in jenen Wissenschaftsdisziplinen, die für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevant sind, insbesondere in den Kerndisziplinen der Rechtswissenschaften, der verwandten relevanten Wissenschaften sowie der aktuellen für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevanten Literatur erworben. Neben der Aneignung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient das Doktoratsstudium dem Erwerb von Qualifikationen wie der Fähigkeit zu vertiefter theoretischer Reflexion, zum selbstorganisierten Lernen, zum fachwissenschaftlichen Diskurs, zum interdisziplinären und internationalen Dialog, zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse und zur Vermittlung eigenen Wissens. Absolventinnen und Absolventen erwerben das Verständnis des Berufsbildes einer selbstständigen Wissenschaftlerin und eines selbstständigen Wissenschaftlers im akademischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Umfeld, Fertigkeiten zur Erstellung wissenschaftlicher Publikationen und darüber hinaus das Verständnis rechtsethisch relevanter Problembereiche und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche Problemstellungen und Entwicklungen.

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

Argumentationstechniken, Gleichstellung und Gender, Kommunikation, Präsentation, Rechtsethik, Rechtsethik, Rigorosum, Wissenschaftlich-theoretische Kernkompetenzen, Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen außerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation

Qualifikationsprofil:

Die Tätigkeit der Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums Rechtswissenschaften besteht u.a. in der Wahrnehmung der Forschung, der Entwicklung neuer und eigenständiger Lösungen rechtswissenschaftlicher Probleme sowie der Publikation und Präsentation der Erkenntnisse und Lösungsansätze. Als Tätigkeitsfelder kommen neben den klassischen Rechtsberufen eine Vielzahl weiterer hochqualifizierter Berufstätigkeiten infrage, so etwa an der Universität, in außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen, im diplomatischen Dienst, in europäischen und internationalen Organisationen, in nationalen und internationalen Unternehmen sowie in politischen Schlüsselpositionen.

Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums Rechtswissenschaften sind befähigt, komplexe rechtliche Probleme auf hohem Niveau und unter Heranziehung wissenschaftlicher Methoden einer einwandfreien, kreativen Lösung zuzuführen. Dies erfordert sowohl hervorragende Rechtskenntnisse als auch die Kompetenzen, diese praxisgerecht umzusetzen.

Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums Rechtswissenschaften sind weiters befähigt, wissenschaftliche Ergebnisse eigenständig zu präsentieren, sowie eigene und fremde wissenschaftliche Ergebnisse, Konzepte und Projekte vor Kolleginnen und Kollegen, vor Laien und vor wissenschaftlich kompetentem Publikum kritisch zu diskutieren und zu analysieren.

Berufsaussichten / Jobs:

Die vornehmlichen Betätigungsfelder der AbsolventInnen des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften entsprechen jenen des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften und des Wirtschaftsrechts. Ausnahmen bestehen im Bereich der universitären Laufbahn, da hier für die weitere Karrierelaufbahn das Doktorat vorausgesetzt wird.

Einstiegsvoraussetzungen:

Fachlich infrage kommende Diplomstudien an der Universität Innsbruck:


Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:

Die Zulassung zum Doktoratsstudium erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären Diplom- oder Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.

Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

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