Geisteswissenschaftliches Doktoratsstudium an der URBI Fakultät

Doktoratsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 4 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Doktor/Doktorin der Philosophie, Dr. phil.
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://studien.uni-graz.a...

Über das Studium:

(1) Die Gegenstandsbereiche der an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät angesiedelten Disziplinen bewegen sich in je spezifischer Weise an der Schnittstelle zwischen der natürlichen und der kulturellen Welt. Aus diesem Grund werden in ihnen aus immanentwissenschaftlogischen Gründen sowohl natur-, als auch sozial-, kultur- und geisteswissenschaftliche Forschungstraditionen nebeneinander fortgeführt, sowie insbesondere auch diese Traditionen kombinierende interdisziplinäre Zugänge entwickelt. Dieser methodologischen Diversität wird durch drei Curricula entsprochen, welche die drei 'typischen' etablierten Forschungskulturen repräsentieren und den Studierenden aller Disziplinen der Fakultät die Möglichkeit eröffnen, eine Spezialisierung gemäß dem jeweils von ihnen angestrebten Ausbildungsprofil vorzunehmen.

(2) Ziel des Doktoratsstudiums ist eine hervorragende, nach internationalen Maßstäben zu messende Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie soll über die akademische Berufsvorbildung hinaus die Befähigung zu unabhängiger wissenschaftlicher Arbeit vermitteln und durch die selbständige Erarbeitung neuer Erkenntnisse im Rahmen der Dissertation an die Spitze der aktuellen Forschung heranführen und substanziell zu ihr beitragen. Diese Befähigung qualifiziert zugleich für praktische Handlungsfelder und berufliche Führungsfunktionen, in denen wissenschaftliche Fach- und Methodenkompetenzen benötigt werden.

(3) Die Orientierung des Doktoratsstudiums an der Erbringung einer originären wissenschaftlichen Leistung impliziert die Befähigung aktuelle Fragestellungen der Disziplin in Forschungsprojekte umzusetzen und durch selbständige Forschungsarbeit zu bewältigen

  • die dabei benötigten – ggf. disziplinübergreifenden – Kooperationen und die den Anschluss an den laufenden wissenschaftlichen Diskurs gewährleistenden Kontakte innerhalb der wissenschaftlichen Öffentlichkeit (zB. Tagungsbeteiligungen) zu bewerkstelligen
  • der kritischen Analyse sowie Evaluation und Synthese komplexer Ideen im jeweiligen Fachgebiet und ihres Zusammenhanges mit der insgesamten historisch-gesellschaftlichen Entwicklung.

(4) Das geisteswissenschaftliche Doktoratsstudium vermittelt und fördert Theorieverständnis und methodische Kompetenzen des wissenschaftlichen Arbeitens im Bereich der Kultur-, Sozial- und Geisteswissenschaften. Gegenstand sind die kulturellen Manifestationen der menschlichen Lebensführung und Daseinsbewältigung. Die erlernten Fähigkeiten sind sowohl in der kultur-, sozial- und geisteswissenschaftlichen Forschung, wie auch für die Praxis in unterschiedlichsten Arbeitsfeldern von Bedeutung. Spezielle Schwerpunkte sind die Methoden der empirischen Sozialforschung sowie hermeneutische, kasuistische und rekonstruktionslogische Methoden in Anlehnung an text-, bild- und interaktionsanalytische Verfahren.

Einstiegsvoraussetzungen:

(1) Die Zulassung zum Studium erfolgt durch das Rektorat nach Anhörung der fachlich zuständigen Doktoratsschule. Ist keine fachlich zuständige Doktoratsschule vorhanden, so erfolgt die Zulassung durch das Rektorat nach Anhörung der Curricula-Kommission. Das Studium ist in diesem Fall ohne Zuordnung zu einer Doktoratsschule zu absolvieren.

Als Zulassungsvoraussetzung für das Doktoratsstudium ist einer der folgenden Abschlüsse an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen:

  1. der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums mit mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten oder 
  2. der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Masterstudiums mit mindestens 60 ECTSAnrechnungspunkten. Die absolvierten Bachelor- und Masterstudien müssen insgesamt 300 ECTSAnrechnungspunkte aufweisen, oder eine Dauer von insgesamt 10 facheinschlägigen Semestern, wenn im Curriculum keine ECTS-Anrechnungspunkte verankert sind.

Empfehlungen für Ausnahmen zu lit. a und b können von der Curricula-Kommission an das Rektorat abgegeben werden.

(2) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind. Diese Auflagen sollen im jeweiligen Doktoratsstudium innerhalb der ersten beiden Semester abgelegt werden.

(3) Die Zulassung unter Auflagen von Prüfungen erfolgt zwecks Erreichung der Gleichwertigkeit mit einem universitären Diplom- oder Masterstudium in Verbindung mit ergänzenden curricularen Auflagen im Ausmaß von bis zu 40 ECTS-Anrechnungspunkten. Wird die volle Gleichwertigkeit mit einem universitären Diplom- oder Masterstudium mit dem Höchstausmaß an Auflagen von 40 ECTS-Anrechnungspunkten nicht erreicht, ist eine Zulassung zum Doktoratsstudium nicht möglich.

(4) Für die Zulassung von Personen, deren Muttersprache/bisherige Ausbildungssprache nicht Deutsch ist, ist die jeweils gültige Verordnung des Rektorats betreffend die Zulassung internationaler Studierender zu ordentlichen Studien an der Universität Graz heranzuziehen. Bei der Zulassung zum Doktoratsstudium ist der Nachweis der Deutschkenntnisse nicht erforderlich, wenn Lehre und Betreuung in ausreichendem Maße in der jeweiligen Fremdsprache angeboten werden und die Kenntnisse der deutschen Sprache für einen erfolgreichen Studienfortgang nicht erforderlich sind. 

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