Doktoratsstudium der Philosophie

Doktoratsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Dr.phil.
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: https://studien.uni-graz....

Über das Studium:

Das Doktoratsstudium der Philosophie dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses für qualifizierte Forschung und akademische Lehre in den Geisteswissenschaften.

 

Studieninhalt:

Gegenstand des Studiums Das Doktoratsstudium der Philosophie ermöglicht Studierenden mit abgeschlossenem Masterstudium (oder einem anderen gleichwertigen abgeschlossenen Studium) die Durchführung einer unabhängigen und innovativen wissenschaftlichen Arbeit in Form einer Dissertation. Dabei sollen die Studierenden durch die selbstständige Erlangung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse an die geisteswissenschaftliche Forschung auf internationalem Niveau herangeführt werden.

Qualifikationsprofil:

Studierende des Doktoratsstudiums der Philosophie erwerben durch ihr Studium und insbesondere durch die Abfassung einer Dissertation eine hohe Qualifikation in den Forschungsgebieten der Geisteswissenschaften. Durch die Erfassung von aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen erhalten die Doktorandinnen und Doktoranden die Fähigkeit, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten und so zum Fortschritt der fachwissenschaftlichen Erkenntnisse auf internationalem Niveau beizutragen. Durch regelmäßige Präsentation und Diskussion der Forschungsergebnisse sollen wichtige Qualifikationen für die wissenschaftliche, didaktische und allgemeinverständliche Kommunikation des Fachwissens erworben werden, da diesselben Fähigkeiten auch für Arbeitsfelder außerhalb der Forschung von Bedeutung sind. 

Berufsaussichten / Jobs:

Die Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums der Philosophie sind als Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher für die universitäre und außeruniversitäre Forschung qualifiziert und damit in der Lage, unter Reflexion der Wechselbeziehungen zu Gesellschaft und Wirtschaft zur Entwicklung der Wissensgesellschaft beizutragen. Die Fähigkeit zur Kommunikation von Fachwissen und die Erfahrung im Projektmanagement stellen entscheidende Qualifikationen für Tätigkeit innerhalb und außerhalb der Forschung dar

Einstiegsvoraussetzungen:

(1) Als Zulassungsvoraussetzung für das Doktoratsstudium der Philosophie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz ist einer der folgenden Abschlüsse an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen:

a. der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung mit mindestens 300 ECTS-Anrechnungspunkten oder

b. der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Masterstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung mit mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkten. Die absolvierten Bachelor- und Masterstudien müssen insgesamt 300 ECTS-Anrechnungspunkte aufweisen, Seite 3 oder eine Dauer von insgesamt 10 facheinschlägigen Semestern, wenn im Curriculum keine ECTS-Anrechnungspunkte verankert sind.

c. Empfehlungen für Ausnahmen zu lit. a und b können von der Curricula-Kommission an das Rektorat abgegeben werden.

(2) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, kann die Zulassung mit Auflagen von zu absolvierenden Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen erfolgen. Diese Auflagen sind innerhalb der ersten beiden Semester zu erfüllen. (

3) Über die Zulassung zum Doktoratsstudium entscheidet das Rektorat.

(3a) Für die Zulassung von Personen, deren Muttersprache/bisherige Ausbildungssprache nicht Deutsch ist, ist die jeweils gültige Verordnung des Rektorats betreffend die Zulassung internationaler Studierender zu ordentlichen Studien an der Universität Graz heranzuziehen.

(3b) Bei der Zulassung zum Doktoratsstudium ist der Nachweis der Deutschkenntnisse nicht erforderlich, wenn Lehre und Betreuung in ausreichendem Maße in der jeweiligen Fremdsprache angeboten werden und die Kenntnisse der deutschen Sprache für einen erfolgreichen Studienfortgang nicht erforderlich sind.

(3c) Bei der Zulassung für die Absolvierung eines Doktoratsstudiums, das zur Gänze in englischer Sprache absolviert werden kann, sind die laut Verordnung des Rektorats betreffend internationale Studierende geltenden Nachweise zu erbringen, ungeachtet der Muttersprache

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