Doktoratsstudium der Katholischen Theologie

Doktoratsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Dr.theol.
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: https://studien.uni-graz....

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

Alttestamentliche Bibelwissenschaft, Fundamentaltheologie, Gesellschaftslehre, Kirchengeschichte, Konservatorien, Neutestamentliche Bibelwissenschaft, Patristik und Ökumenische Theologie, Philosophie Ethik, Privatissimum, Religionswissenschaft

Studieninhalt:

Das Doktoratsstudium der Katholischen Theologie dient über die theologische Bildung und die wissenschaftliche Berufsvorbildung hinaus der Qualifikation zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit unter Erbringung neuer Forschungsergebnisse in den Fächern der Katholisch-Theologischen Fakultät. Es trägt damit einerseits zur Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Lehre und Forschung bei, andererseits fördert es den Fortschritt der katholisch-theologischen Wissenschaft im Blick auf kirchliche Praxisfelder sowie auf aktuelle gesellschaftliche und kulturelle Kontexte, die mit Fragen des Glaubens und der Religion konfrontiert sind.

Das Doktoratsstudium Katholische Theologie entspricht den Vorgaben der Apostolischen Konstitution „Sapientia christiana“, deren „Ordinationes“ sowie der einschlägigen staatskirchenrechtlichen Bestimmungen. Ebenso sind für seine innere Ordnung die in den Dokumenten der Kongregation für das Katholische Bildungswesen gemachten verbindlichen Aussagen anzuwenden. Zur Erlangung einer Lehrbefugnis für ein gesamtes Fach an Katholisch-Theologischen Fakultäten sind jedoch über das Doktorat hinausgehende wissenschaftliche Qualifikationsnachweise erforderlich.

Im Rahmen des Doktoratsstudiums, das sechs Semester umfasst, sind die Dissertation zu erstellen und die im Studienteil vorgesehenen Lehrveranstaltungen sowie das Rigorosum zu absolvieren. Die Erarbeitung der Dissertation und die Absolvierung des Studienteils sollen möglichst synchron geschehen.

Der Studienteil des Doktoratsstudiums ist modular strukturiert. Die im Fach der Dissertation vorgesehenen Lehrveranstaltungen werden von der Dissertantin/vom Dissertanten aus dem Lehrangebot in Abstimmung mit dem Thema der Dissertation so ausgewählt, dass die jeweils aktuellen Fragestellungen im Dissertationsfach und seine spezifischen Forschungsansätze in möglichst breit gefächerter Form zum Tragen kommen. Ergänzend dazu sind spezielle Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die Fragen der Pluralität und Integration verschiedener theologischer Fächer, Forschungsperspektiven und wissenschaftstheoretischer Positionen zum Gegenstand haben und der kritischen Standortbestimmung des Dissertationsfaches im Kanon der theologischen Fächer sowie im Gesamt der Wissenschaften dienen. Im Hinblick darauf, dass sich theologische Forschung als Beitrag zur Lebens- und Weltgestaltung versteht, sind im Doktoratsstudium Katholische Theologie Lehrveranstaltungen vorgesehen, in denen die Dissertantinnen/Dissertanten die Fähigkeit erwerben, die gewonnenen Forschungsergebnisse in wissenschaftichen Bildungskontexten im universitären Raum und darüber hinaus öffentlich zu präsentieren und zu kommunizieren.

Die Dissertation setzt die Qualifikationen, die bei der Erstellung der im Grundstudium vorgesehenen wissenschaftlichen Arbeiten erworben wurden, voraus und dient der Perfektionierung des selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens im gewählten Fach. Die Dissertantin/der Dissertant erbringt den Nachweis, dass sie/er befähigt ist, unter sachgerechter Anwendung der im jeweiligen Fach zulässigen Methoden neue, über den bisher erreichten Wissensstand hinausgehende Forschungsergebnisse zu erarbeiten und sie in der wissenschaftlichen Diskussion argumentativ zu vertreten.

Interdisziplinäre Themenstellungen, Projekte im Rahmen fakultätseigener Forschungsschwerpunkte sowie Dissertationen auf dem Gebiet der theologischen Frauen- und Geschlechterforschung bilden einen wichtigen Teil des Wissenschafts- und Forschungsprofils der Fakultät.

Für die Dissertation ist kennzeichnend, dass die Festlegung des Themas und die Ausarbeitung unter Betreuung eines/einer entsprechend den universitären Anforderungen dazu befähigten Betreuers/Betreuerin erfolgen. Das nach den Grundsätzen konstruktiver wissenschaftlicher Kooperation zu realisierende Betreuungsverhältnis gestaltet sich auf der Basis der einschlägigen studienrechtlichen Vorschriften. Für besonders schwierige Situationen sieht das Curriculum Regelungen mit dem Ziel vor, rasch und im Sinne des Dissertationsprojekts optimale Lösungen zu finden.

Qualifikationsprofil:

Das Doktoratsstudium Katholische Theologie befähigt zur hochqualifizierten wissenschaftlichen Arbeit in einer Disziplin des theologischen Fächerkanons, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsarbeit belegt wird. Zudem vermittelt es die erforderlichen Grundqualifikationen für eine akademische Laufbahn in Lehre und Forschung sowie für gehobene berufliche Positionen in Kirche und Gesellschaft:

  • die Qualifikation zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, die zum Fortschritt der theologischen Forschung beiträgt;
  • die Befähigung zur Erforschung einschlägiger Quellen und Dokumente gemäß den methodischen Anforderungen des jeweiligen Faches;
  • den kritischen und souveränen Umgang mit wissenschaftlicher Literatur;
  • wissenschaftstheoretische und -didaktische Kompetenz;
  • die detaillierte Kenntnis der Fragestellungen und Forschungsmethoden im Dissertationsfach sowie im Wahlfach / in den Wahlfächern;
  • die Befähigung zur Integration fachspezifischen Wissens in das Gesamt der Theologie;
  • die Fähigkeit zum fächerübergreifenden theologischen Diskurs unter Berücksichtigung unterschiedlicher fachspezifischer Methoden und Konzepte;
  • die Fähigkeit zur Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen unter Berücksichtigung aktueller Fragen und Probleme;
  • die Fähigkeit zur Vermittlung wissenschaftlicher Kenntnisse in unterschiedlichen Bildungskontexten;
  • die Fähigkeit zur Übernahme von Leitungsaufgaben in Kirche und Gesellschaft, deren Ausübung selbstständiges theologisches Denken und Arbeiten voraussetzt;
  • die Fähigkeit, im gesellschaftlichen und politischen Diskurs theologische Positionen zu formulieren und argumentativ einzubringen.
  • die Fähigkeit zur Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen unter Berücksichtigung aktueller Fragen und Probleme;
  • die Fähigkeit zur Vermittlung wissenschaftlicher Kenntnisse in unterschiedlichen Bildungskontexten;
  • die Fähigkeit zur Übernahme von Leitungsaufgaben in Kirche und Gesellschaft, deren Ausübung selbstständiges theologisches Denken und Arbeiten voraussetzt;
  • die Fähigkeit, im gesellschaftlichen und politischen Diskurs theologische Positionen zu formulieren und argumentativ einzubringen.

Einstiegsvoraussetzungen:

Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium Katholische Theologie ist der Abschluss eines fachtheologischen Diplomstudiums oder ein kanonisches Lizentiat der Theologie gemäß Art. 72 lit. b der Apostolischen Konstitution „Sapientia Christiana“.

Die Zulassung zum Doktoratsstudium Katholische Theologie aufgrund des Abschlusses eines anderen gleichwertigen Studiums kann nur erfolgen, wenn dieses inhaltlich und umfangmäßig den in Abs. 1 genannten Studien entspricht. Für die Zulassung von Absolvent/inn/en eines Diplom- oder Masterstudiums der Katholischen Religionspädagogik bzw. von Absolvent/inn/en des Lehramtsstudiums im Unterrichtsfach Katholische Religion, die eine Diplomarbeit an der Katholisch- Theologischen Fakultät verfasst haben, kann das Rektorat gemäß § 60 und § 63 UG 2002 unter Berücksichtigung der kirchlichen Studienvorschriften die Zulassung zum Doktoratsstudium Katholische Theologie mit der Auflage von ergänzenden Prüfungen bzw. Studienleistungen vornehmen. Das Doktoratsstudium Katholische Theologie erfordert ausreichende Kenntnisse der lateinischen und altgriechischen Sprache. Können diese unbeschadet der sonstigen Zulassungsbedingungen nicht nachgewiesen werden, so sind sie im Rahmen der Überprüfung der Gleichwertigkeit der vorangegangenen Studien vorzuschreiben.

Personen mit nicht-deutscher Mutter- oder Bildungssprache haben vor Zulassung zum Studium im Rahmen einer Ergänzungsprüfung die für einen erfolgreichen Studienfortgang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen (§
63 Abs. 10 und 11 UG 2002).

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