Bereich: | Therapie und Rehabilitation 39 |
Umfang | 8 Semester / 240 ECTS |
Abschluss: | Magister/Magistra artium Berufsbezeichnung: Diplommusiktherapeut/Diplommusiktherapeutin |
Studientyp: |
Präsenzstudium |
Anwesenheit: | Vollzeit |
Kosten: | prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag) |
Website: | https://www.mdw.ac.at/88... |
Musiktherapie ist eine kreativitäts- und ausdrucksorientierte Therapiemethode, die unterschiedliche Formen und Techniken beinhaltet, deren Gemeinsamkeit der gezielte Einsatz musikalischer Mittel in einer therapeutischen Beziehung zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung seelischer, körperlicher und geistiger Gesundheit ist. Es werden unter anderem die funktionelle Wirkung von Musik (aktivierend oder relaxierend) und das musikimmanente Beziehungspotential (Initiieren von sozial-kommunikativen Prozessen) im Rahmen musiktherapeutischer Techniken genützt.
Die Musiktherapie steht definitionsgemäß in Beziehung zu den Heilberufen Medizin und Psychotherapie. Das Medium Musik wird präventiv und therapeutisch im Vorfeld der Psychotherapie, zur unterstützenden Heilbehandlung und zur Rehabilitation eingesetzt.
Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:
Das Studium setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:
Die AbsolventInnen des Diplomstudiums Musiktherapie sind aufgrund einer umfassenden interdisziplinären theoretischen und praktischen Ausbildung befähigt, musiktherapeutisch im Sinne der genannten Definition tätig zu sein. Die Studierenden erwerben theoretische und praktische Kompetenz, die es ihnen ermöglicht, musiktherapeutische Behandlung zu konzipieren und durchzuführen und in weiterer Folge zu reflektieren, zu dokumentieren und zu evaluieren. Neben der theoretischen und praktischen künstlerischen Berufsvorbildung liegt der Schwerpunkt des Studiums auf der Vermittlung musiktherapeutischer Methoden und deren Praxisanwendung sowie auf der Entwicklung der Therapeutenpersönlichkeit durch Selbsterfahrung und Eigentherapie.
MusiktherapeutInnen arbeiten in verschiedenen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens, so etwa in Ambulatorien (zur Diagnostik und Entwicklungsförderung für Kinder und Jugendliche), in ambulanten Nachsorgeeinrichtungen und Tageskliniken (für psychiatrische, geriatrische, psychosomatische und SuchtpatientInnen), in Tagesheimstätten für geistig- und mehrfachbehinderte KlientInnen, in Sonderschulen, in Krankenhäusern (an Abteilungen für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Geriatrie, Neonatologie, Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Interne Medizin, Onkologie usw.), Rehabilitationszentren (für Suchtkranke, für Infarkt- und UnfallpatientInnen), Sonderjustizanstalten, Alters- und Pflegeheimen, Hospizeinrichtungen, etc. Derzeit arbeiten MusiktherapeutInnen in Österreich im klinisch-medizinischen Bereich auf ärztliche Anordnung. Im Bereich Pädagogik, Sonder- und Heilpädagogik und anderen nichtmedizinischen Bereichen arbeiten sie selbstständig.
Besondere Zulassungsvoraussetzung ist die Reifeprüfung einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule. Die Zulassungsprüfung findet kommissionell statt und dient der Feststellung der künstlerischen Eignung.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
Voraussetzung zum Antreten bei den einzelnen Prüfungsteilen ist das Bestehen des jeweils vorangegangenen Prüfungsteils.
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