Instrumental- und Gesangspädagogik

Masterstudium

mit Zugangsbeschränkung

Letztes Update: 24.05.2019
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: https://www.mdw.ac.at/283...

Über das Studium:

Über die Vermittlung von instrumental- und gesangstechnischen Fertigkeiten und Fähigkeiten hinaus sind musikalische und ästhetische Bildung ebenso das Ziel des Unterrichts wie eine allgemeine Bereicherung der Persönlichkeit in kognitiver, affektiver und sozialer Hinsicht. Dem entsprechend umfasst der Unterricht Lehrveranstaltungen in künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Studienfeldern.

Studieninhalt:

Heranbildung von hoch qualifizierten Instrumental(Gesangs)pädagogen; Ausbildungsziel ist insbesondere die Weiterentwicklung der technischen und interpretatorischen Fähigkeiten im gewählten Instrument (Gesang) sowie die Fähigkeit zur selbständigen künstlerisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-pädagogischen Arbeit.

Studienaufbau:

Studiendauer: 4 Semester
Abschluss: Die Magisterprüfung setzt sich zusammen aus sämtlichen positiv absolvierten Pflichtlehrveranstaltungen sowie einer kommissionellen Magisterprüfung
Akademischer Grad: Magister/Magistra der Künste (artium) – Mag.art.

Berufsaussichten / Jobs:

Pädagogische Tätigkeiten als Instrumental(Gesangs)lehrer im freien Beruf, an Musikschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen, an Allgemeinbildenden Höheren Schulen mit Instrumentalmusik als Pflicht- und Freigegenstand, ferner an Universitäten, Hochschulen und anderen postsekundären Lehranstalten. Musik- und sozialpädagogische Jugendarbeit.

Einstiegsvoraussetzungen:

VORAUSSETZUNGEN ZUR ZULASSUNGSPRÜFUNG

(1) Zur Zulassungsprüfung für das Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik zugelassen sind gemäß § 35 Abs.4 UniStG Personen, die das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik gemäß UniStG oder ein fachlich gleichwertiges (künstlerisch-pädagogisch-wissenschaftliches) Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben. Von fremdsprachigen Bewerbern ist die Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen.

(2) Bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung haben alle Bewerberinnen und Bewerber ein „Motivationsschreiben“ abzugeben, in dem sie die auf dem „Leitfaden für das Masterstudium für Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien“ zusammengestellten Fragen beantworten. Diesem „Motivationsschreiben“ sind Kopien der zwei Bakkalaureatsarbeiten oder zweier gleichwertiger Arbeiten beizulegen. Die in dem „Motivations-schreiben“ enthaltenen Inhalte sind Gegenstand eines verpflichtenden (kommissionellen) Orientierungsgespräches, das künstlerische, pädagogische sowie wissenschaftliche Fragestellungen behandelt.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

(1) Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung für das Masterstudium. Von fremdsprachigen Zulassungswerberinnen und –werbern ist überdies eine für die Erfordernisse des Studiums ausreichende praktische Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen; der diesbezügliche Nachweis wird insbesondere durch ein Reifezeugnis auf Grund des Unterrichts in deutscher Sprache erbracht. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassungs-prüfung ein schriftlicher sowie mündlicher Test zu absolvieren. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu den im folgenden genannten Teilprüfungen.

(2) Nachweis von für das Unterrichtsgeschehen ausreichenden Kenntnissen aus Klavier. Dieser Nachweis kann durch das Vorliegen von Zeugnissen der Universität bzw. gleichwertiger postsekundärer Unterrichtsanstalten über 8 Semester Klavier, Klavierpraktikum (o.Ä.) bzw. 6 Semester (für Studierende mit dem zentralen künstlerischen Fach Gitarre) Klavier, Klavierpraktikum (o.Ä.) oder durch Vorspiel mehrerer Stücke in adäquatem Schwierigkeitsgrad erbracht werden. Dieser Nachweis entfällt bei Zulassungswerbern, die als zentrales künstlerisches Fach Klavier, Orgel, Cembalo oder Tasteninstrumente der Popularmusik gewählt haben. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu der im folgenden genannten Teilprüfung.

(3) Im Bereich des zentralen künstlerischen Faches: Vortrag mehrerer Werke im Schwierigkeitsgrad der künstlerischen Bakkalaureats-Abschlussprüfung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

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