Instrumental- und Gesangspädagogik

Bachelorstudium

mit Zugangsbeschränkung

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich: Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung 213
Umfang 8 Semester / 240 ECTS
Abschluss: Bakk.art.
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: https://www.mdw.ac.at/282...

Über das Studium:

Über die Vermittlung von instrumental- und gesangstechnischen Fertigkeiten und Fähigkeiten hinaus sind musikalische und ästhetische Bildung ebenso das Ziel des Unterrichts wie eine allgemeine Bereicherung der Persönlichkeit in kognitiver, affektiver und sozialer Hinsicht. Dem entsprechend umfasst der Unterricht Lehrveranstaltungen in künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Studienfeldern.

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts, Assistenz für Studienplanung und Organisation, Chorleitung, Computer- und Medienpraxis, Elementare Musikpädagogik, Ensemble Popularmusik, Ensembleleitung, Entwicklungspsychologie, Ethnomusikologie, Gesangspraktikum, Gitarrenpraktikum, Hospitationen, Improvisation, Improvisation im Ensemble, Italienisch für Sänger, Jugendstimmbildung, Kinderstimmbildung, Komposition, Komposition neuer Musik, Korrepetition, Lyricwriting, Musikgeschichte, Musikkunde, Musikpsychologie, Musikströmungen, Musikwirtschaft, Percussionspraktikum, Performance, Physiologie des Musizierens, Praktische Gerätekunde für elektronische Musikinstrumente, Produktion, Solokorrepetition, Songwriting, Stimmbildung, Volksmusik, Wissenschaftliche Arbeitstechniken

Studieninhalt:

Ausbildung von Instrumental(Gesangs)lehrern an Lehranstalten und im freien Beruf.
 

Studienaufbau:

(1) Die Studiendauer für das Bachelorstudium beträgt acht Semester; die ersten beiden Semester bilden die Eingangsphase. Sämtliche Lehrveranstaltungen der Eingangsphase müssen bis zum Ende des 4. Semesters absolviert werden, andernfalls die Fortsetzung des Studiums nur ohne zentralem künstlerischen Fach möglich ist (Studienkennzahl).

(2) Im Bachelorstudium sind insgesamt 139,5 („Klassik“) bzw. 145 („Popularmusik“) Semesterstunden zu absolvieren, davon (je) 33 in der Eingangsphase, (je) 12 als Schwerpunkt (UniStG, Anlage 1 Z. 2a.11.8) sowie 14 („Klassik“) bzw. 14,5 („Popularmusik“) als freie Wahlfächer.

Qualifikationsprofil:

Das Studium der Instrumental- und Gesangspädagogik dient der Berufsvorbildung auf einschlägige pädagogische Tätigkeiten im freien Beruf, an Musikschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen, sowie an Universitäten, Hochschulen und anderen postsekundären Lehranstalten. Dabei umfaßt das in den Blick genommene Berufsfeld zwar in einem hohen Maße die öffentlich-rechtlichen Musikschulen für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung, erstreckt sich darüber hinaus aber auch auf alle Bereiche der musik- und sozialpädagogischen Jugendarbeit, sowie auf die verschiedensten (und hier vor allem auch auf die speziell pädagogisch ausgerichteten) Felder der praktischen Musikausübung (der Interpretation), des Kreativ-Schöpferischen (der Komposition), der Musiktheorie und Musikologie (der Wissenschaft), der Organisation (des Managements), sowie der Vermittlung (in Presse, Verlag oder Medien). Dabei versteht sich der Instrumental- und Gesangsunterricht selbst zunehmend als Teil der allgemeinen Bildungslandschaft, sowie auch (bei seiner Ansiedlung an Musikschulen) des allgemeinen Schulwesens und fühlt sich - über die Vermittlung von instrumental- und gesangstechnischen Fertigkeiten und Fähigkeiten hinaus - einem umfassenden Bildungsauftrag verpflichtet: Aufbauend auf der Auseinandersetzung mit Musik verschiedener Provenienz und mit unterschiedlichen Weisen des Musizierens sind musikalische Bildung und ästhetische Erziehung ebenso das Ziel des Unterrichts wie eine allgemeine Bereicherung der Persönlichkeit in kognitiver, affektiver und sozialer Hinsicht. Diesem Ziel hat eine wohlabgewogene Mischung von künstlerischen Hauptfächern, pädagogischen Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Fächern zu dienen, die den traditionellen Instrumentalunterricht wesentlich erweitern und (unter anderem) auch Bereiche der elementaren Musikpädagogik, des Gruppenmusizierens, der Improvisation oder der theoretischen Schulung in den Blick nehmen. Ergänzende und vertiefende Schwerpunkte bereiten auf weitere Anforderungen der Berufspraxis vor und fördern zudem Teamfähigkeit und organisatorische Handlungskompetenz der zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen.

Berufsaussichten / Jobs:

Pädagogische Tätigkeiten als Instrumental(Gesangs)lehrer im freien Beruf, an Musikschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen, an Allgemeinbildenden Höheren Schulen mit Instrumentalmusik als Pflicht- und Freigegenstand, ferner an Universitäten, Hochschulen und anderen postsekundären Lehranstalten. Musik- und sozialpädagogische Jugendarbeit.

Einstiegsvoraussetzungen:

Zulassungserfordernisse:

  • Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache
  • Abschluss des Bachelorstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik oder eines fachlich gleichwertigen (künstlerisch-pädagogisch-wissenschaftlichen) Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Erfolgreiches Ablegen der Zulassungsprüfung

(1) Die Zulassungsprüfung dient der Feststellung der Begabung für das Studium. Die Kandidaten 2 haben ferner Vorkenntnisse aus allgemeiner Musiklehre, sowie instrumentale Vorkenntnisse nachzuweisen. Von fremdsprachigen Zulassungswerbern ist überdies die Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen; diese wird vor der Zulassungsprüfung durch einen schriftlichen sowie mündlichen Test überprüft, der die ausreichende praktische Beherrschung der deutschen Sprache feststellt.

(2) Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Abschnitte:

  1. Schriftliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests; diese kann bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu den im folgenden genannten Teilprüfungen.
  2. Nachweis von Grundkenntnissen aus Klavier. Dieser Nachweis entfällt bei Zulassungswerbern, die als zentrales künstlerisches Fach Klavier, Orgel, Cembalo oder Tasteninstrumente der Popularmusik gewählt haben. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu den im folgenden genannten Teilprüfungen.
  3. Vortrag mehrerer Werke mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades verschiedener Stilrichtungen. Auf Antrag der Zulassungswerberin/des Zulassungswerbers an die Studiendirektorin/den Studiendirektor kann die Zulassungsprüfung für Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Diplomprüfung der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik nach dem KHStG 1983 absolviert haben, erlassen werden.

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