Doktoratsstudium der Bodenkultur

Doktoratsstudium

Letztes Update: 30.04.2021
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://www.boku.ac.at/leh...

Über das Studium:

Das Doktoratsstudium der Bodenkultur dient der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zur Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf Gebieten der Bodenkultur.

Studieninhalt:

(1) Das Doktoratsstudium der Bodenkultur umfasst mindestens 180 ECTS, davon mindestens 20 ECTS Doktoratslehrveranstaltungen und 160 ECTS für die Dissertation.

(2) Erfolgt die Zulassung gemäß Punkt (1) lit. c.) obiger Zulassungsvoraussetzungen, so erhöht sich der Umfang des Doktoratsstudiums gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Nach Zulassung zum Doktoratsstudium hat der Bewerber oder die Bewerberin innerhalb eines Jahres das Studium beim Studiendekan oder bei der Studiendekanin anzumelden. Die Anmeldung des Doktoratsprojektes umfasst:

  • Name des Dissertationsthemas
  • Nennung eines Betreuers oder einer Betreuerin mit großer Lehrbefugnis oder gleichwertiger Qualifikation
  • Vorlage eines vom Betreuer oder von der Betreuerin approbierten Arbeitsplanes mit
         o Beratungsteam (davon mindestens noch ein Universitätslehrer oder eine   Universitätslehrerin mit großer Lehrbefugnis oder gleichwertiger Qualifikation)
         o Zeitplan
         o Ressourcenplan
  • Vorschlag für Doktoratslehrveranstaltungen.

(4) Erfordert die Bearbeitung eines Themas die Verwendung von Geld- oder Sachmitteln von Einrichtungen der BOKU, so ist sie nur zulässig, wenn der Leiter oder die Leiterin der Einrichtung über die beabsichtigte Vergabe informiert wurde und diese nicht binnen einen Monats wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Lehr- und Forschungsbetriebes bzw. wegen der Belastung der Ressourcen untersagt hat.

(5) Das Doktoratsprojekt gilt nach der Genehmigung durch den Studiendekan oder die Studiendekanin als angenommen.

(6) Der Wechsel des Betreuers oder der Betreuerin bzw. des Themas ist bis zum Einreichen der Dissertation möglich. Das Projekt muss neu angemeldet und eine Stellungnahme des bisherigen Betreuers oder der bisherigen Betreuerin eingeholt werden. Bei Änderungen der Lehrveranstaltungen ist die Teilfestlegung zu ändern).

Einstiegsvoraussetzungen:

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium der Bodenkultur ist:

 a.) der Abschluss eines Diplom- oder Masterstudiums an der BOKU oder eines individuellen Diplom- oder Masterstudiums mit Schwerpunkt an der BOKU oder

 b.) der Abschluss eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das den in lit. a) genannten Diplomoder Masterstudien gleichwertig ist oder

 c.) der Abschluss eines durch Verordnung als fachlich einschlägig festgestellten inländischen Fachhochschul-Studienganges.

 d.) Für das Doktoratsstudium der Bodenkultur werden Nachweise über Kenntnisse in naturwissenschaftlichen (12 ECTS), sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen (12 ECTS) und technischen (12 ECTS) Fächern verlangt.

(2) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums zusätzlich zum Rigorosum abzulegen sind.

(3) Die Zulassung nach Abs. 1 lit. b.) von Absolventen oder Absolventinnen ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen setzt den Nachweis der unmittelbaren Zulassung zum Doktoratsstudium im Ausstellungsstaat der Urkunde, mit der die allgemeine Universitätsreife nachgewiesen wird, voraus.

(4) Die Zulassung erfolgt durch den Rektor oder die Rektorin der Universität für Bodenkultur Wien.

Relevante Meldungen:

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.