Bereich: | Chemie und Verfahrenstechnik 45 |
Umfang | 6 Semester / 180 ECTS |
Sprache: |
Deutsch |
Abschluss: | Bachelor of Science (BSc) |
Studientyp: |
Präsenzstudium |
Anwesenheit: | Vollzeit |
Kosten: | prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag) |
Website: | https://www.tuwien.at/stu... |
Die TU Wien ist bestrebt, angehende Studierende in der Entscheidungsphase für ihr Studium zu unterstützen und gleichzeitig das hohe Niveau und die international anerkannte Qualität beim Studium und in der Lehre sicherzustellen.
Ab dem Wintersemester 2019/20 wird es daher flächendeckend für alle Bachelorstudien an der TU Wien entweder Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren (bei Bachelorstudien mit Studienplatzbeschränkung) oder eine Studien-Vorbereitungs- und Reflexionsphase (VoR-Phase) bei Bachelorstudien ohne Studienplatzbeschränkung geben. Details zur VoR-Phase finden Sie hier
Das Bachelorstudium Verfahrenstechnik vermittelt eine breite, wissenschaftlich und methodisch hochwertige, auf dauerhaftes Wissen ausgerichtete Grundausbildung, welche die Absolven_tinnen sowohl für eine Weiterqualifizierung im Rahmen eines facheinschlägigen Masterstudiums als auch für eine Beschäftigung befähigt und international konkurrenzfähig macht.
Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:
Die Verfahrenstechnik ist eine interdisziplinäre Ingenieurwissenschaft, wobei die Grundlagen und Anwendungen der Technischen Chemie und des Maschinenbaues Schwerpunkte des Studiums bilden. Es wird daher eine breite Ausbildung in diesen beiden Disziplinen angeboten, wodurch die Studierenden eine solide Grundlage erhalten. Weiters wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen forciert, um die Kenntnisse auf die praktischen Erfordernisse zu erweitern (z.B. Management, rechtliche Aspekte). Im Bachelorstudium werden die fundamentalen Grundlagen vermittelt, sodass eine Vertiefung im Zuge des Masterstudiums Verfahrenstechnik, ein Weiterstudium in fachverwandten anderen Masterstudien bzw. ein direkter Berufseinstieg angeschlossen werden kann.
Die Inhalte und Qualifikationen des Studiums werden durch Module vermittelt. Ein Modul ist eine Lehr- und Lerneinheit, welche durch Eingangs- und Ausgangsqualifikationen, Inhalt, Lehr- und Lernformen, den Regelarbeitsaufwand sowie die Leistungsbeurteilung gekennzeichnet ist. Die Absolvierung von Modulen erfolgt in Form einzelner oder mehrerer inhaltlich zusammenhängender Lehrveranstaltungen. Thematisch ähnliche Module werden zu Prüfungsfächern zusammengefasst, deren Bezeichnung samt Umfang und Gesamtnote auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen wird.
Aufgrund der beruflichen Anforderungen werden im Bachelorstudium Verfahrenstech-nik Qualifikationen hinsichtlich folgender Kategorien vermittelt.
Fachliche und methodische Kompetenzen
Das Studium vermittelt interdisziplinä-re, fortgeschrittene Kenntnisse im Bereich der Verfahrenstechnik, des Maschinenbaus und der Technischen Chemie, sowie ein kritisches Verständnis der gelehrten und ange-wendeten Theorien und Grundsätze. Aufbauend auf
werden folgende grundlegende Teilbereiche der Verfahrenstechnik vermittelt:
Kognitive und praktische Kompetenzen
Durch die theoretische und praktische Aus-einandersetzung mit aktuellen Verfahren und Methoden werden folgende fortgeschrittene Fertigkeiten vermittelt:
Soziale Kompetenzen und Selbstkompetenzen
Der Schwerpunkt liegt hier einer-seits auf der Ausbildung berufsnotwendiger Zusatzkompetenzen, andererseits auf der besonderen Förderung hoher Kreativitäts- und Innovationspotentiale:
Aufgrund der soliden und interdisziplinär angelegten Ausbildung gibt es kein typisches Berufsbild, sodass Verfahrenstechnikabsolvent_innen sehr breit einsetzbar sind. Häufige Tätigkeitsgebiete sind:
Studium mit VoR-Phase
Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium Verfahrenstechnik ist die allge-meine Universitätsreife.
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache nachzuweisen. Für einen erfolgreichen Studienfortgang werden Deutschkenntnis-se nach Referenzniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen empfohlen.
Zusätzlich ist vor vollständiger Ablegung der Bachelorprüfung gemäß §4 Abs. 1 lit. c Universitätsberechtigungsverordnung – UBVO (BGBl. II Nr. 44/1998 idgF.) – eine Zusatzprüfung über Darstellende Geometrie abzulegen, wenn die in §4 Abs. 4 UBVO fest-gelegten Kriterien nicht erfüllt sind. Die Vizerektorin/Der Vizerektor für Studium und Lehre hat dies festzustellen und auf dem Studienblatt zu vermerken.
In einzelnen Lehrveranstaltungen kann der Vortrag in englischer Sprache stattfinden bzw. können die Unterlagen in englischer Sprache vorliegen. Daher werden Englisch-kenntnisse auf Referenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen empfohlen.
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