Medizinische Wissenschaft

PhD

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Doctor of Philosophy der Medizinischen Wissenschaft (Ph.D. Scient. Med.)
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: 1.100€ pro Semester
Website: http://www.pmu.ac.at/medi...

Über das Studium:

Das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft (Ph.D. – kurz: "Ph.D. Scient. Med.") dient der Weiterentwicklung und der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und damit dem Erwerb der Kompetenz, durch selbständige Forschung einen Beitrag zur Entwicklung der Medizinischen Wissenschaft zu leisten.

Auf der Grundlage des dem Doktoratsstudium "Ph.D. Scient. Med." vorangehenden Diplom- oder Masterstudiums verfolgt die Paracelsus Medizinische Privatuniversität mit dem gegenständlichen Doktoratsstudium das Ziel der Förderung und Weiterqualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der medizinischen Wissenschaften.

Es ist das Ziel der Paracelsus Universität, dass Studierende dieses Studiums neben höchster fachlicher Kompetenz jene allgemeinen wissenschaftlichen und kommunikativen Fähigkeiten erwerben, die zur erfolgreichen Ausübung des Wissenschaftsberufes im akademischen, industriellen oder öffentlichen Bereich benötigt werden.

Studieninhalt:

Modul Ethische und methodische Grundlagen (3,0 ECTS) – alle Studierenden:

Die in diesem Modul vorgesehenen Pflicht-LV sollen den Studierenden

  • eine Einführung in die ethischen und gesellschaftlich relevanten Aspekte medizinischen Handelns und medizinischer Forschung bieten und
  • die praktischen Aspekte korrekter und hinreichender wissenschaftlicher Dokumentation sowie die Grundzüge von Qualitätsmanagement in der Forschung näherbringen.

Modul Medizinische Grundlagen (9,5 ECTS) – Studierende mit nicht-medizinischem Vorstudium: D

ie im Modul Medizinische Grundlagen vorgesehenen Pflicht-LV sollen den Studierenden mit naturwissenschaftlichem oder technischem Vorstudium

  • eine Einführung in die Grundlagen der menschlichen Anatomie und Physiologie bieten und
  • einen Einblick in ausgewählte medizinische und klinische Fächer geben.

Modul Naturwissenschaftliche Grundlagen (9,5 ECTS) – Studierende mit medizinischem Vorstudium:

Die im Modul Naturwissenschaftliche Grundlagen vorgesehenen Pflicht-LV sollen den Studierenden mit medizinischem Vorstudium

  • experimentelle Fertigkeiten und Wissen über biomedizinischen Modellsysteme vermitteln und
  • die angewandten und konzeptionellen Aspekte biomedizinischer Forschung näherbringen.

Modul Wissenschaftliche Grundlagen (5 ECTS) – alle Studierenden:

In diesem Modul werden den Studierenden in Form von Pflichtlehrveranstaltungen die folgenden Fertigkeiten vermittelt, welche zentrale Basiskompetenzen für die erfolgreiche Planung und Durchführung der jeweiligen Dissertationsprojekte darstellen. Dementsprechend sind diese LV als "VU" konzipiert, um die Studierenden in einem praktischen Ansatz an diese Kompetenzen heranzuführen und ihnen anhand praktischer Übungen und Beispiele unmittelbar die Fähigkeit zur konkreten Umsetzung zu verleihen.

  • Grundlagen der Biostatistik (2 ECTS)
  • Grafische Darstellung quantitativer Information – Aspekte grafischer Darstellung wissenschaftlicher Daten (1 ECTS)
  • Scientific Publishing – Fertigkeiten und spezielle Aspekte des Publizierens (2 ECTS)

Modul Kernfach (8 ECTS) – alle Studierenden:

Im Modul Kernfach haben die Studierenden in den Studienjahren 2 und 3 Lehrveranstaltungen bzw. Leistungen im Umfang von jeweils 4 ECTS zu absolvieren bzw. zu erbringen. Diese umfassen Leistungen oder Lehrveranstaltungen, welche durch eine für die jeweilige Dissertation relevante Thematik für die Bearbeitung des individuellen Dissertationsprojekts hilfreich, nützlich oder erforderlich sind. Das Kernfach umfasst somit thematisch dissertationsrelevante Studienleistungen.

Modul Wahlfach (10 ECTS) – alle Studierenden:

Im Modul Wahlfach wählen die Studierenden in den Studienjahren 1 / 2 / 3 Leistungen bzw. Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 / 3 / 3 ECTS. Das Wahlfach umfasst Studienleistungen bzw. Lehrveranstaltungen, welche im Kontext des Dissertationsprojektes sinnvoll zu wählen sind, aber im Gegensatz zum Kernfach nicht notwendigerweise als (thematisch) dissertationsrelevant einzustufen sind.

Modul Dissertation (146,5 ECTS) – alle Studierenden:

Dieses Modul umfasst summarisch das der Arbeit am Dissertationsprojekt zugeordnete Arbeitspensum. Das Modul enthält in den drei Studienjahren ein zunehmendes Arbeitspensum von 43,5, 48,0 und 53,0 ECTS. Das Modul "Dissertation" stellt eine Eigenleistung der/des Studierenden dar und umfasst neben der Arbeit am Dissertationsprojekt auch die Vorstellung und Diskussion desselben im Dissertantenseminar sowie im Rahmen der jährlichen Zwischenevaluation mit dem Dissertationskomitee. 

Studienaufbau:

Hinsichtlich der Struktur des Doktoratsstudiums "Ph.D. Scient. Med." teilt sich das Arbeitspensum von insgesamt 180 ECTS in Eigenleistung, d.h. Arbeit am Dissertationsprojekt und Lehrveranstaltungen, d.h. Lehre im engeren Sinne über den gesamten Zeitraum der Mindeststudiendauer von drei Jahren auf. 

Die Konzeptionierung, Planung, Durchführung und Auswertung des Dissertationsprojektes jeder/jedes Studierenden im "Ph.D. Scient. Med."-Studium erfolgt unter Supervision eines/r Betreuenden und eines Dissertationskomitees. Betreuende sind der PMU affiliiert und in die genannten Aspekte des Dissertationsprojektes involviert und fungieren als direkte Ansprechpartner der Studierenden in allen fachlich-inhaltlichen und projektorganisatorischen Fragen.

Als Betreuende können Universitätslehrende mit aufrechter Lehrbefugnis sowie Universitätslehrer im Ruhestand fungieren, sofern die Lehrbefugnis (Habilitation, venia docendi) das Thema der Dissertation umfasst. Die mit der Habilitation nachgewiesenen Qualifikationen in Lehre und Forschung qualifizieren diese Personen somit, eine postgraduelle Ausbildung und ein Dissertationsprojekt als Betreuende zu begleiten und den Studierenden die erforderliche Supervision in methodischen, inhaltlichen und planungstechnischen Fragen angedeihen zu lassen. Als potenzielle Betreuende kommen unbeschadet der o.a. Qualifikationsvoraussetzung alle dem Rektor der Universität in Belangen der Forschung und Lehre unterstellten Personen in Betracht, die entsprechend affiliierte Mitarbeiter der Universität, ihrer Standorte und Universitätskliniken, und weiterer universitätsaffiliierter Institutionen (wie Lehrkrankenhäuser) sind.

Auf gemeinsamen Vorschlag der/des Studierenden und der/des Betreuenden wird im Rahmen der Bewerbung ein dreiköpfiges Dissertationskomitee eingerichtet, wobei der Betreuende dem Komitee vorsteht. Dies ist Teil der Betreuungsvereinbarung. Die weiteren Mitglieder des Dissertationskomitees unterstützen den/die Betreuende in der Supervision des Dissertationsprojekts und sollen in ihrer Funktion dazu beitragen, die Bearbeitung der u.U. vieldimensionalen inhaltlichen Aspekte des Dissertationsprojektes aus verschiedenen Blickwinkeln zu ermöglichen und die Möglichkeiten der methodischen wie konzeptionellen Herangehensweisen zu erweitern.

Neben Betreuern können als Mitglieder des Dissertationskomitees Personen fungieren, welche über ein abgeschlossenes Doktoratsstudium verfügen. Eines der Mitglieder des Dissertationskomitees hat jedenfalls nicht jener Forschungsinstitution (Institut, Klinik, Forschungseinrichtung) anzugehören, an dem der Dissertant bzw. Betreuende affiliiert ist bzw. das Dissertationsprojekt durchgeführt wird.

Qualifikationsprofil:

Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums "Ph.D. Scient. Med." sind in der Lage, medizinische und medizinisch orientierte wissenschaftliche Problemstellungen selbständig zu erkennen, zu definieren, darzustellen und auf hohem fachlichem und methodischem Niveau zu bearbeiten. Sie sind damit Nachwuchskräfte im Bereich der Medizinischen Wissenschaft, die sowohl in akademischen als auch außerakademischen Tätigkeitsbereichen zur Entwicklung der Medizin beitragen.

Die Qualifikationsziele des "Ph.D. Scient. Med." entsprechen der Niveaustufe 8 des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen. Die nach erfolgreicher Absolvierung des Doktoratsstudiums erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen befähigen die Absolventen zur Ausübung von Wissenschaft als Beruf und sind damit geeignet, die fachlich-wissenschaftlichen sowie die beruflichen Anforderungen in diesem Tätigkeitsbereich zu erfüllen.

Einstiegsvoraussetzungen:

Die erforderliche Absolvierung eines fachlich relevanten Vorstudiums kann im Abschluss eines einschlägigen Diplom- oder Masterstudiums, eines fachlich relevanten Fachhochschul-Diplom- oder Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung bestehen. Für die Zulassung zum "Ph.D. Scient. Med." kommen fachlich relevante Studienabschlüsse in Betracht, d.h. medizinische Vorstudien (Diplomstudium Human-, Zahn-, Veterinärmedizin), Pharmazie sowie naturwissenschaftliche, naturwissenschaftlich-medizinische oder technische Vorstudien. 

Naturwissenschaftliche oder naturwissenschaftlich-medizinische Vorstudien sind als fachlich relevant im Sinne dieser Zulassungsvoraussetzungen einzustufen, wenn sie im Kern naturwissenschaftlich oder naturwissenschaftlich-medizinisch ausgerichtet sind, was angegeben in Form von ECTS Punkten durch einen anteiligen Arbeitsaufwand von größer 50 Prozent des Gesamt-Arbeitsaufwands nachzuweisen ist. Diese Studien müssen nicht notwendigerweise an einer naturwissenschaftlichen oder medizinischen Universität, Fakultät oder einem solchen Fachbereich angesiedelt sein.

Absolventinnen und Absolventen eines nicht-medizinischen Vorstudiums haben ein Propädeutikum (Vorbereitungskurs) zu absolvieren oder eine äquivalente Zusatzausbildung nachzuweisen. 

Auf gesonderten Antrag durch den Betreuenden des Dissertationsprojekts kann die Zulassung zum Doktoratsstudium "Ph.D. Scient. Med." auch aufgrund eines Diplom- oder Masterstudienabschlusses erfolgen, dessen Kern nicht im medizinischen, naturwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlich-medizinischen Bereich liegt. In diesem Fall hat der Betreuende im Vorhinein – d.h. vor Beginn des Zulassungsverfahrens – in einem schriftlichen Antrag an die Studiengangsleitung nachzuweisen, weshalb für die Durchführung des zu benennenden Dissertationsprojektes ein Bewerber mit einem Vorstudium qualifiziert ist, das nicht den oben beschriebenen inhaltlichen Erfordernissen entspricht.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens kann die Studiengangsleitung in solchen Fällen über das erwähnte Propädeutikum hinausgehende Leistungen als Zulassungsvoraussetzung vorschreiben. Die Gleichwertigkeit ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens vom Rektor der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität festzustellen.

Bewerbung

Folgende Bewerbungsunterlagen sind via Internetformular an die Studiengangsorganisation einzureichen:

  1. Motivationsschreiben: formloses Essay über die Motivation, persönliche Ziele und Erwartungen des Bewerbers inkl. kurzer Zusammenfassung des geplanten Dissertationsprojekts unter Berücksichtigung der Zielsetzung und des wissenschaftlichen Anspruchs des geplanten Dissertationsprojekts.
  2. Lebenslauf: aussagekräftiges CV inkl. Darstellung des beruflichen Werdegangs und der zurückliegenden akademischen Ausbildung
  3. Betreuungsvereinbarung: entsprechend Musterformular, unterfertigt von Betreuer und den zwei weiteren Mitbetreuern (Dissertationskomitee)
  4. Abschlusszeugnis/se des/der für die Zulassung zum "Ph.D. Scient. Med." relevanten vorangegangenen Studiums/Studien

Zulassungsverfahren und Studienplätze

Die Zulassung zum Doktoratsstudium "Ph.D. Scient. Med." erfolgt in einem zweistufigen Prozess – erstens Auswahl und zweitens Aufnahme – unter Mitwirkung von Studierendem, potentiellem Betreuenden und den zuständigen universitären Organen. Letztere ist nach derzeit geltender Ordnung die Studiengangsorganisation, bestehend aus Studiengangsleitung und den von ihr befassten akademischen Koordinatoren.

Die Zahl der Studienplätze pro Jahrgang ist auf 20 beschränkt. Über die Eignung der Bewerber entscheidet die Studiengangsleitung Postgraduelle Doktoratsstudien mit dem/der akademischen Koordinator/in bzw. der Rektor auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Falls die Zahl der Bewerber die Zulassungshöchstzahl überschreitet, werden durch die Studiengansleitung Auswahlgespräche durchgeführt, die zusammen mit den akademisch-wissenschaftlichen Leistungen während des Vorstudiums, etwaigen wissenschaftlichen Publikationen und evtl. für die Dissertationsarbeit geplanten Projekten für die Zulassung entscheidend sind.

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