Lehramt an Volksschulen

Lehramtsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Bachelor of Education (BEd)
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: kA

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

Begabtenförderung, Bewegte Schule, Bewegung und Sport, Bewegungserziehung, Bewegungserziehung in der Halle, Bildnerische Erziehung, Der kreative Prozess, Deutsch, Deutschdidaktik, Didaktik, Englisch, Erziehungswissenschaft, Familie/Schule/Gesellschaft, Gemeinschaft und Zeit, Individuelle Lernbedürfnisse, Inklusionspädagogik, Instrumentalmusik, Instrumentalmusikerziehung, Integrationspädagogik, Kommunikation und Konflikt, Kreativitätsförderung, Lehrverhaltenstraining, Leistungsbeurteilung, Leseerziehung, Lesekompetenz fördern, Literaturerziehung, Mathematik, Mathematikdidaktik, Mathematische Früherziehung, Mediendidaktik, Medieneinsatz im Fremdsprachenunterricht, Motorische Entwicklung, Musikalische Grundlagen, Musikerziehung, Nachhaltigkeit, Naturerfahrung, Naturwissenschaft, Persönlichkeitsbildung, Politische Bildung, Projektunterricht, Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Rechenoperationen, Rechtschreibunterricht, Religionspädagogik, Rhythmik, Sachtexte lesen, Sachunterricht, Sachunterrichtsdidaktik, Schulpraxis, Schulrecht, Sonderpädagogik, Unterrichten, Unterrichtsplanung, Unterrichtswissenschaft, Wahrnehmungsbereiche, Werkerziehung, Wissenschaftliches Arbeiten

Einstiegsvoraussetzungen:

Das Studium an der Pädagogischen Hochschule setzt die allgemeine Universitätsreife voraus.
Personen, die ein Studium an der Pädagogischen Hochschule anstreben, aber keine allgemeine Universitätsreife haben (kein Reifezeugnis oder Allgemeine Hochschulreife), können durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die Berechtigung zur Zulassung zu einem Bachelorstudium an der PHS erlangen.

Hinweis für Studienanwärter/innen aus Deutschland:
Die Fachhochschulreife entspricht nicht der allgemeinen Universitätsreife.
Gesetzliche Grundlage ist das Hochschul-Studienberechtigungsgesetz vom 4. Juni 2008 (BGBl I. Nr 71 /2008)

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