Sekundarstufe Berufsbildung - Fachbereich Facheinschlägige Studien ergänzende Studien

Bachelorstudium

mit Zugangsbeschränkung

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 4 Semester / 60 ECTS
Abschluss: Bachelor of Education (BEd)
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://www.ph-kaernten.ac...

Über das Studium:

Das Bachelorstudiums "Facheinschlägige Studien ergänzende Studien (FSES)" zur Erlangung eines Lehramts im Bereich Berufspädagogik baut auf ein abgeschlossenes facheinschlägiges Universitäts- oder Hochschulstudium auf und zielt auf eine professions- und wissenschaftsorientierte Ausbildung in den für die Berufsausübung (Unterricht in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen oder vergleichbaren Bildungsinstituten) notwendigen Kompetenzen ab.

Das Studium richtet sich an Lehrpersonen der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Österreichs mit einem aufrechten Dienstverhältnis zum Bund.

Studieninhalt:

Mit dem Bachelorstudium wird auch ein Lehramt mit dem Fächerbündel „fachtheoretische Unterrichtsgegenstände“ im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung (vgl. § 35 Z 1 b HG 2005 und § 14 Z 2 HCV 2013) erlangt.

An der Pädagogischen Hochschule Steiermark, der Pädagogischen Hochschule Kärnten und der Pädagogischen Hochschule Burgenland können Qualifikationen in folgenden standortspezifischen Berufsfeldern erworben werden:

  • Technik, Gewerbe und Industrie
  • Bau- und Baunebengewerbe
  • nformations– und Kommunikationstechnologie
  • Kunst, Design und Gestaltung
  • Angewandte Chemie und Biotechnologie
  • Wirtschaft und Gesellschaft sowie angewandte Ökonomie 
  • Gesundheit, Bewegung, Ernährung und Schönheit 
  • Tourismus, Gastronomie und Lebensmittel 
  • Dienstleistung

Einstiegsvoraussetzungen:

Die Zulassung zum Bachelorstudium im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung – Fachbereich Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe erfolgt gemäß §3 Abs.2 Z.1 HZV 2007 durch Nachweis einer anlässlich der Begründung eines Lehrer-Dienstverhältnisses nach dienstrechtlichen Bestimmungen durchgeführten Eignungsfeststellung

 

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