Sologesang

Bachelorstudium

mit Zugangsbeschränkung

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich: Musik und darstellende Kunst 415
Umfang 8 Semester / 240 ECTS
Sprache:
Deutsch
Abschluss: Bachelor of Arts (BA)
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: 300€ pro Semester
Website: http://www.muk.ac.at/stud...

Über das Studium:

Anliegen des Gesangsstudiums ist die ganzheitliche Ausbildung (Entwicklung der sängerisch/ künstlerischen Fähigkeiten sowie der sozialen Kompetenz und der eigenen Persönlichkeit) der Studierenden zu SängerInnen für die Bereiche Sologesang, Ensemblegesang und Chorgesang in den Epochen Alte Musik, Klassik, Romantik, Klassische Moderne und Zeitgenössische Musik. Neben dem Erwerb der Grundlagen bietet das Studium die Möglichkeit, besondere Begabungen und Interessen der Studierenden zu fördern. Das Bachelorstudium schafft somit auch das Fundament für eine spätere postgraduale Spezialisierung, wobei didaktischer Transparenz und pädagogischer Bewusstheit besondere Bedeutung zukommen. 

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

Bühnenfechten, Bühnentanz, Didaktik, Entwicklungspsychologie, Gehörbildung, Gesang, Gesangspädagogik, Humanwissenschaft, Instrumentenkunde, Italienisch, Jazz, Klavier, Körperschule, Musikdramatischer Unterricht, Musikgeschichte, Musikpädagogik, Phonetik, Solfeggio, Sologesang, Solokorrepetition, Sprechen, Tonsatz, Vokalensemble, Wissenschaftliches Arbeiten

Studienaufbau:

Dauer: 8 Semester

Das Bachelorstudium gliedert sich in zwei Studienabschnitte von jeweils vier Semestern, wobei die ersten beiden Semester des 1. Studienabschnitts als Studieneingangsphase gestaltet sind und eine Studienprüfung im 4. Semester vorgesehen ist.

Das Studium wird am Ende des 8. Semesters mit der Bachelorprüfung abgeschlossen.

1. Studienabschnitt (Semester 1–4)

Im 1. Studienabschnitt sind Lehrveranstaltungen in den Bereichen des Zentralen künstlerischen Fachs (ZkF) und der ergänzenden Lehrveranstaltungen (ELV) vorgeschrieben. Die Studieneingangsphase erstreckt sich über die ersten beiden Semester und bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich zu orientieren und eine eigene Zielsetzung in Bezug auf die Gesangsausbildung und die damit verbundenen Berufsaussichten zu bilden.

Ab dem 3. Semester befassen sich die Studierenden im Bereich des ZkF mit der Weiterentwicklung sowohl der technischen gesanglich wie künstlerischen Fähigkeiten. In der zweiten Hälfte des 1. Studienabschnitts wird die stimmliche Ausbildung vertieft und damit die Erarbeitung eines spezifischen Repertoires zum Studieninhalt.

Die ELV bieten den Studierenden die Möglichkeit, sich durch die Auseinandersetzung mit theoretischen und praktischen musikalischen Inhalten ein umfangreiches fachliches Wissen anzueignen, welches in der Realisierung musikalischer Werke verschiedenster Epochen seinen Niederschlag findet.

Im 4. Semester ist eine Studienprüfung vorgesehen.

2. Studienabschnitt (Semester 5–8)

Der 2. Studienabschnitt umfasst Lehrveranstaltungen aus den Bereichen ZkF und ELV. Neben der Professionalisierung und Spezialisierung im Bereich des ZkF bieten die ELV den Studierenden die Möglichkeit, sich durch die Auseinandersetzung mit der Musiktheorie wie mit der musikalischen Praxis zu einem reflektierten Umgang mit den Studieninhalten zu gelangen. Am Ende des 8. Semesters erfolgt die Bachelorprüfung.

Die verschiedensten Möglichkeiten öffentlicher Auftritte bieten den Studierenden Raum, die erarbeiteten Fähigkeiten aus dem ZkF und dem Bereich der ELV zu erproben und auf Grundlage der daraus resultierenden Erkenntnisse das Studium zielgerichtet auf das Berufsleben auszurichten. Der Praxisbezug zwischen Lehre und Ausführung ist dadurch in hohem Maße gegeben. Besondere Rücksicht wird auf den Studienstatus der einzelnen Studierenden genommen, um eine fundierte künstlerische Entwicklung garantieren zu können. Die öffentlichen Veranstaltungen reichen von internen Konzerten, in deren Rahmen Studierende sich erstmals präsentieren können, bis hin zu öffentlichen Opernaufführungen und Gesangsabenden, welche der späteren Berufssituation entsprechen.

So erproben die Studierenden kontinuierlich ihre Fähigkeiten vom solistischen Gesang über verschiedenste Ensemblezusammensetzungen bis hin zu Chorprojekten. Die Übungungsabende bieten den Studierenden die Möglichkeit, sich umfangreiche Repertoirekenntnisse anzueignen und entsprechende Spielroutine zu entwickeln, welche im Berufsleben unerlässlich ist. 

Qualifikationsprofil:

Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums haben die Studierenden die Fähigkeiten erworben, den Anforderungen des Sängerberufs stand zu halten. Mit je individueller Gewichtung umfasst das Studium die Erarbeitung unterschiedlicher Vokalwerke aus den Bereichen Alte Musik, Klassik, Romantik, Klassische Moderne und Zeitgenössische Musik.

Ein für den Beruf des Sängers/der Sängerin entscheidender Aspekt ist der Erwerb sozialer Kompetenz, der es den Studierenden ermöglicht, mit den spezifischen Belastungen konstruktiv umzugehen.

Die Studierenden erwerben im Verlauf des Studiums die Fähigkeit, vorgegebene wie selbst gewählte Themen aus dem Bereich der ELV eigenständig zu erarbeiten. 

Berufsaussichten / Jobs:

Solistentätigkeit, Ensembletätigkeit, Chortätigkeit

Einstiegsvoraussetzungen:

Altersgrenzen

Mindestalter: 17 Jahre
Höchstalter: 26 Jahre

Zulassung - Aufnahmebedingungen

Die Zulassungsprüfung erfolgt in mehreren Teilen, die alle bestanden werden müssen, damit eine positive Absolvierung der Zulassungsprüfung gegeben ist.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatz-AnwärterInnen zur gewählten Studienrichtung in den Teilbereichen:

Zentrales künstlerisches Fach (ZkF):

  • Vortrag eines künstlerischen Programms: 3 selbst gewählte Lieder oder Arien, davon muss mindestens 1 Werk in deutscher Sprache gesungen werden. Alle Werke sind auswendig vorzutragen
  • Fachgespräch

Notenmaterial muss der/die KandidatIn zur Zulassungsprüfung mitbringen. Ein/e KorrepetitorIn steht zur Verfügung.

Theorie und Gehörbildung
nur für KandidatInnen, welche die 2. Runde der künstlerischen Prüfung bestehen.

Nachweis der Deutschkenntnisse:

StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe A2/B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im „Infoblatt Deutschkenntnisse“.

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