Saiteninstrumente - Violoncello

Masterstudium

mit Zugangsbeschränkung

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich: Musik und darstellende Kunst 415
Umfang 4 Semester / 120 ECTS
Sprache:
Deutsch
Abschluss: Master of Arts (MA)
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: 300€ pro Semester
Website: http://www.muk.ac.at/stud...

Über das Studium:

Das Studienangebot bei Saiteninstrumenten richtet sich an „die Besten der Besten“und fokussiert in den Bachelor- und Masterstudien die Berufsbilder SolistIn, Ensemble- und OrchestermusikerIn sowie InstrumentalpädagogIn (IGP).

Internationale SolistInnen und Mitglieder der großen Wiener Orchester garantieren eine exzellente Ausbildung in den zentralen künstlerischen Fächern Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe und Gitarre.
Es besteht die Möglichkeit, ergänzend auch historische Instrumente (Barockvioline, Barockcello, Gambe, Violone, Barockgitarre, Laute) zu erlernen und / oder sich mit elektronischen Möglichkeiten intensiv auseinander zu setzen (E-Gitarre, Live-Elektronik auch für Streichinstrumente).

Zeitgenössische Musik, instrumentale Exzellenz und Interdisziplinarität sind zentrale Schwerpunkte in Lehre und Forschung, sie befähigen unsere Studierenden dazu, den Herausforderungen eines sich in Wandlung befindlichen Musikmarktes mit innovativen Lösungen erfolgreich zu begegnen.

Auftrittsmöglichkeiten im Wiener Musikverein, bei den Salzburger Festspielenoder beim Festival Wien Modern, regelmäßige Übungsprobespiele, Meisterklassen, Workshops und Kunstprojekte sowie eine kollegiale Studienatmosphäre sorgen für ein optimales Studienumfeld.

Studieninhalt:

Studienzweige

- Violine
- Viola
- Violoncello
- Kontrabass
- Harfe
- Gitarre

Der Studienzweig Violoncello bietet neben der Ausbildung am Instrument und der fundierten Beschäftigung mit allen Stilepochen häufige Auftrittsmöglichkeiten in Vortragsabenden, Orchesterproduktionen, Kammermusikabenden und anderen Veranstaltungen. Workshops, Übungsprobespiele/-wettbewerbe mit Feedback, Masterclasses und Seminare zu verschiedenen aktuellen Themengebieten ergänzen das Studium.

Im Masterstudium erfolgt eine Vertiefung und Spezialisierung der im Bachelorstudium erworbenen Qualifikationen. Es werden Fertigkeiten und Kompetenzen umfassend entwickelt, bzw. vertieft und die Studierenden auf die Tätigkeiten und zukünftigen Berufsfelder vorbereitet. Die AbsolventInnen erarbeiten sich jene Kenntnisse und Fähigkeiten, welche die Voraussetzung bilden, um sich im Musikbetrieb zu behaupten und in diesen auch gestaltend eingreifen zu können. Ein weiteres Qualifikationsziel ist die Vorbereitung für künstlerische Forschungsprojekte im dritten Studienzyklus (Doktoratsstudium bzw. PhD). Die Lehrangebote des Curriculums ermöglichen eine hochprofessionelle, zeitgemäße wie zukunftsweisende Ausbildung für die Studierenden. 

Qualifikationsprofil:

Die AbsolventInnen sind durch ihre Spezialisierung sowohl in der Lage, eigenständige, kreative künstlerische Leistungen auf höchstem internationalem Niveau zu erbringen, als auch im Musikleben in leitenden Positionen tätig zu sein.

Berufsaussichten / Jobs:

Freischaffende KünstlerInnen, SolistInnen, PerformerInnen, KammermusikerInnen, OrchestermusikerInnen (vorzüglich KonzertmeisterInnen bzw. StimmführerInnen), Mitglied und Leitung in spezialisierten Ensembles, fachkundige ExpertInnen in Privatwirtschaft, öffentlichem Dienst, Musikmanagement und Musikvermittlung. 

Einstiegsvoraussetzungen:

Voraussetzung für die Zulassung in das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein gleichwertiger Abschluss an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, die positive Absolvierung der kommissionellen Zulassungsprüfung in allen ihren Teilen sowie die Verfügbarkeit eines Studienplatzes 

Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der KandidatInnen für die besonderen Anforderungen des Masterstudiums unter Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse und Fähigkeiten auf praktischem und theoretischem Gebiet. 

Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben darüber hinaus Kenntnisse der deutschen Sprache lt. den Richtlinien des Senates nachzuweisen. Dieser Nachweis muss spätestens bei der Zulassung in das Studium erfolgen.

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