Doctoral Program of Applied Medical Science

Doktoratsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Doctor scientiae medicinae, Dr.scient.med.
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://www.meduniwien.ac....

Über das Studium:

Das Doktoratsstudium der angewandten medizinischen Wissenschaft an der Medizinischen Universität Wien dient als professionelles Doktorat der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in medizinischen und Medizin-assoziierten Berufen. Es soll durch Symbiose von Forschung und Praxis die Leistung der Universität in angewandter Forschung pflegen und erhöhen. Weiters zielt es darauf ab, die Studierenden mit kritischen, analytischen und argumentativen Fähigkeiten auszustatten.

Das professionelle Doktorat ist für interessierte JungforscherInnen als auch PraktikerInnen bestimmt, die Forschung in Beziehung zu biomedizinischer und klinischer Praxisentwicklung setzen wollen. Die DissertantInnen werden unter Anleitung hochqualitative PraktikerInnen, die ihre eigene Fachtätigkeit erforschen und weiter entwickeln wollen. Die Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit einer wissenschaftlichen Gesinnung/Grundhaltung erfolgt entsprechend den Richtlinien der Medizinischen Universität Wien (GOOD SCIENTIFIC PRACTICE - Ethik in Wissenschaft und Forschung, Beschluss des Fakultätskollegiums der ehemaligen Medizinischen Fakultät der Universität Wien vom 12. Oktober 2001 in der jeweils geltenden Fassung).

Mit mehr als 21% der Gesamtstudiendauer wird ein Gewicht auf angeleitenden Unterricht gelegt, welcher ein Integral- und Schlüsselteil des Programms darstellt, um praxisorientierte Fertigkeiten im jeweiligen medizinischen Fachgebiet zu vermitteln. Der Forschungsteil ist dem PhD gleichwertig und soll in einer originären Dissertation mit begleitenden Publikationen in angesehenen Fachjournalen münden. Besonderer Wert soll auf Interdisziplinarität der Thematik gelegt werden. Somit dient das professionelle Doktorat der Verbreitung, Entwicklung und dem Management professioneller medizinischer Praxis.
 

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

Dissertant_innen Seminar, Literaturclub

Qualifikationsprofil:

Die DissertantInnen haben nach Abschluss der Dissertation zur Ausübung von Wissenschaft im Beruf folgendem Profil zu entsprechen. Dadurch wird die Qualifikation, in einem speziellen Fachgebiet der Medizin zu arbeiten, erworben:

  • Suche nach Anwendung des Wissens, im Gegensatz zu den grundlagenorientierten PhD-DoktorandInnen,
  • Pflege von Fortschritt in theoretischer und praktischer Qualifikation auf hohem Niveau,
  • Kenntnisse einer Reihe von biomedizinischen Methoden und deren Anwendung in der medizinischen Forschung und Praxis,
  • kontinuierliche Verbesserung ihrer Praxis durch Forschung,
  • Effektivität als professionelle PraktikerInnen
  • Fähigkeit persönliche Verantwortlichkeit und autonome Initiative in komplizierten und unvorhersehbaren Situationen im spezifischen Fach zu tragen,
  • Fähigkeit, ein Forschungsprojekt mit wissenschaftlicher Integrität zu konzipieren, zu gestalten, zu implementieren und zu adaptieren,
  • Fähigkeit, medizinrelevante Urteile im Fachbereich zu treffen und in der Lage zu sein, diese effektiv sowohl dem Fachpublikum als auch Nichtspezialisten zu vermitteln,
  • Fähigkeit, innerhalb akademischer und professioneller Kontexte technologische, soziale oder kulturelle Fortschritte in einer Wissensgesellschaft anwendungsorientiert voranzutreiben.

Einstiegsvoraussetzungen:

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für das Doktoratsstudium der angewandten medizinischen Wissenschaft sind:

  • Abschluss des Diplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin

oder

  • Abschluss eines naturwissenschaftlichen/technischen, facheinschlägigen oder fachverwandten Diplomstudiums

oder

  • Abschluss eines anerkannten in- oder ausländischen Masterstudiums, das den oben genannten Diplomstudien gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit ist vom Rektorat im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzustellen.

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