Musiktheorie

Masterstudium

mit Zugangsbeschränkung

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich: Musik und darstellende Kunst 415
Umfang 4 Semester / 120 ECTS
Abschluss: Master of Arts (MA)
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://www.kug.ac.at/stud...

Über das Studium:

Das Studium der Studienrichtung „Komposition und Musiktheorie“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist in Form eines Bachelor- und Masterstudiums aufgebaut. Es umfasst die Schwerpunkte Komposition, Musiktheorie, Computermusik (bzw. elektronische Musik) und Musiktheater. Das Studium soll die Absolvent/-innen befähigen, selbstständig, innovativ und kreativ auf ihrem Gebiet tätig zu sein. Auf Grund der Vielschichtigkeit dieser primär künstlerischen Arbeit steht daher der gesamtheitliche Ansatz im Vordergrund. Die fächerübergreifende, ganzheitliche Sichtweise hat zur Folge, dass im Lauf des Studiums besonderer Wert auf die Einpassung von Kenntnissen und Fertigkeiten in die junge Persönlichkeit der Künstlerin/des Künstlers gelegt wird.

Im Hinblick auf relevante Tätigkeitsfelder (Komposition, angewandte Musik, Lektoren- und Lektorinnensowie Kopisten- und Kopistinnentätigkeit, Unterrichten musiktheoretischer Fächer, Kulturmanagement u. a.) sollen musiktheoretisch-wissenschaftliche und künstlerisch-praktische Grundlagen und Methoden wie auch die weit gefächerten interdisziplinären Aspekte der oben genannten Bereiche vermittelt werden. Das Studium „Komposition und Musiktheorie“ hat die Verbindung von Forschung und Lehre zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll sich die Ausbildung im kompositorischen Einzelunterricht an den individuellen Prädispositionen und Interessen der Studierenden orientieren. Umfang und Lehrinhalt der Pflicht- und Wahlfächer sowie die Prüfungs- und Zulassungsordnung haben auf einen Studienabschluss innerhalb der festgelegten Studiendauer abzuzielen.

Masterstudium Musiktheorie: Die Absolvent/-innen sind imstande, musiktheoretische Lehrveranstaltungen (Harmonielehre, Kontrapunkt, Gehörschulung, Formenlehre, Werkanalyse) auf universitärem Niveau zu unterrichten. Sie verfügen zudem über wissenschaftliche Kompetenzen, die sie befähigen, einschlägige Bachelor- und Masterarbeiten zu betreuen und zu qualifizieren. Ferner sind die Absolvent/-innen imstande, musiktheoretische Abhandlungen für verschiedene Anforderungsprofile (z. B. Lexikonartikel, Publikationen für Fachzeitschriften, Programmhefttexte etc.) zu verfassen bzw. zu redigieren.

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

Instrumentation, Komposition, Musikalische Fertigkeit und Anwendung, Musikgeschichte, Musiktheorie, Repertoire und Aufführungspraxis

Berufsaussichten / Jobs:

Im Hinblick auf relevante Tätigkeitsfelder (Komposition, angewandte Musik, Lektoren- und Kopistentätigkeit, Unterrichten musiktheoretischer Fächer, Kulturmanagement u.a.) sollen musiktheoretisch-wissenschaftliche und künstlerisch-praktische Grundlagen und Methoden wie auch die weit gefächerten interdisziplinären Aspekte der oben genannten Bereiche vermittelt werden. Das Studium "Komposition und Musiktheorie" hat die Verbindung von Forschung und Lehre zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll sich die Ausbildung im kompositorischen Einzelunterricht an den individuellen Prädispositionen und Interessen der Studierenden orientieren. Umfang und Lehrinhalt der Pflicht- und Wahlfächer sowie die Prüfungs- und Zulassungsordnung haben auf einen Studienabschluss innerhalb der festgelegten Studiendauer abzuzielen.

Einstiegsvoraussetzungen:

A. Absolvent/-innen eines Bachelorstudiums „Komposition und Musiktheorie“ an der KUG
Studierende, die an der KUG das Bachelorstudium „Komposition und Musiktheorie“ abgeschlossen haben, sind für das jeweilige Masterstudium zuzulassen, sofern sie den fachverwandten Schwerpunkt im Bachelorstudium abgeschlossen haben. Ist dies nicht der Fall, ist eine Zulassung nur nach positiver Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen möglich (§ 64 Abs. 5 UG / siehe Punkt C.).

Die Zulassung zu den Masterstudien Komposition-Musiktheater und Komposition-Computermusik hat generell nur nach positiver Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen zu erfolgen.

B. Externe Zulassungswerber/-innen
Für Zulassungswerber/-innen, die kein Bachelorstudium der Studienrichtung „Komposition und Musiktheorie“ an der KUG abgeschlossen haben, gilt:

Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums für „Komposition“ oder „Musiktheorie“ oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zu den Masterstudien ist die positive Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG /siehe Punkt C.).

C. Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG)
Die Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgt im Rahmen eines Kolloquiums vor einem Prüfungssenat.

Beim Kolloquium sind von den Zulassungswerber/-innen folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Masterstudien „Komposition“ und „Komposition-Musiktheater“: eigenständige Kompositionen
  • Masterstudium „Musiktheorie“: eigenständige musiktheoretische Arbeiten
  • Masterstudium „Komposition-Computermusik“: eigenständige Kompositionen mit elektroakustischen Mitteln und/oder Klang- oder Installationskunst und/oder eigenständige wissenschaftliche Arbeiten im Bereich Computermusik

Im Rahmen des Kolloquiums wird verlangt:
Vorlage und Präsentation von Kompositionen bzw. musiktheoretischen Arbeiten und darauf basierendes Prüfungsgespräch sowie die Demonstration musikalisch-praktischer Fähigkeiten.

Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich inhaltlich an der Bachelorprüfung und stellt eine Überprüfung der Anforderungen derselben dar. Die externen Bewerber/-innen haben im Rahmen dieser Überprüfung das künstlerische bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Potenzial zur Bewältigung des angestrebten Masterstudiums nachzuweisen.

Im Rahmen des Kolloquiums wird gegebenenfalls festgelegt, in welchem Umfang die Studienbewerberin/der Studienbewerber Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium „Komposition und Musiktheorie“ zu absolvieren hat.

Relevante Meldungen:

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.