Künstlerisches Doktoratsstudium

Doktoratsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Doktor der Künste – Dr. artium
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://www.kug.ac.at/einr...

Über das Studium:

Die Konzeption des künstlerisch-wissenschaftlichen Doktoratsstudiums (Dr. artium)gründet auf der Einsicht, dass künstlerisches Tun Wissen generiert. Dieses Studiumwird durch eine permanente Interaktion von künstlerischem Tun (Interpretation bzw. Produktion) und wissenschaftlicher Reflexion charakterisiert. Das eigene künstlerische Tun steht dabei im Zentrum einer neuen Form von Erkenntnissuche: entweder als Objekt der Betrachtung oder als Erkenntnis-Prozess. Die spezifische Leistung der hie rangestrebten innovativen Form der Kunstforschung besteht darin, dass sie, aus der Praxis kommend, diese hinterfragt, mit anderen – etwa soziologischen, psychologischen, politischen, historischen, theologischen, philosophischen ,technologischen – Komponenten vernetzt und die Ergebnisse wieder auf die Praxiszurückwirken lässt. Die produktiven Synergien, die aus dem Zusammenwirken vonkünstlerischer und wissenschaftlicher Tätigkeit resultieren, generieren eine neueMethode der Erkenntnisgewinnung. Dieses interdisziplinäre Exzellenzstudium, das sowohl die Fähigkeit zu, als auch die ausgewiesene Erfahrung in selbständiger künstlerischer und wissenschaftlicher Arbeitvoraussetzt, befähigt zu Reflexions-, Kommunikations- und Handlungskompetenz, sowie zu technisch-musikalischen Fertigkeiten auf höchstem Niveau. Das durch das künstlerische Doktoratsstudium neu erworbene und neuartige Wissen bzw. die neuen künstlerischen, menschlichen und intellektuellen Kenntnisse fördern entscheidend die Kompetenz, interdisziplinär zu denken und strategisch zu handeln. Dieses wertvolle, neuartige Potential an künstlerischer Kreativität und wissenschaftlichen Kenntnissenqualifiziert die Absolventinnen/die Absolventen für alle Bereiche der künstlerischenPraxis, aber auch für verantwortungsvolle leitende Funktionen in anderen Berufsfeldern und gesellschaftlichen Bereichen.

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

Doktorant_innen Forum, Kolloquium, Philosophie der Kunst, Privatissimum, Tagungsteilnahme

Studienaufbau:

Doktoratsstudien sind die ordentlichen Studien, die der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien dienen. Die in § 3UG 2002 im Rahmen ihres Wirkungsbereiches genannten Aufgaben der Universitätenwerden dadurch in besonderer Weise gefördert. Die Regelstudienzeit des künstlerischen Doktoratsstudiums an der KUG beträgt 3 Jahre bzw. 6 Semester. Das künstlerische Doktoratsstudium an der KUG wird im Rahmen einer Doctoral School geführt, deren Durchführungsbestimmungen die Details regeln.

Einstiegsvoraussetzungen:

(1) Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Master- oder Diplomstudiums an einer anerkannten inoderausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einesgleichwertigen Studiums voraus. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle  Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zuverbinden, die während des jeweiligen  Doktoratsstudiums abzulegen sind.

(2) Betreuungszusage von zwei Betreuerinnen/Betreuern (künstlerisch undwissenschaftlich). Dies können Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren gemäß § 94Abs. 2 Z. 1 UG 2002, emeritierte oder pensionierte Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren gemäß § 94 Abs. 1 Z. 7,Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren im Ruhestand gemäß § 94Abs. 1 Z. 8 UG 2002, die in § 94 Abs. 2 Z. 2 angeführten Universitätsdozentinnen / Universitätsdozenten sowie die an der KUG habilitierten Privatdozentinnen / Privatdozenten (§ 102 UG 2002) mit jeweils einem inhaltlich in Frage kommenden wissenschaftlichen oder einem künstlerischen Nominalfach sein. Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren oder bezüglich der veniadocendi gleichgestellte Personen sind nach einer gemachten Betreuungszusage in das jeweilige Doktoratskomitee aufzunehmen. Die Vizerektorin/der Vizerektor für Lehre ist berechtigt, auch Personen mit einer Lehrbefugnis oder einer gleichzuwertenden Qualifikation (associate bzw. fullprofessor) an einer anerkannten in- und ausländischen Universität oder aneiner anderen inländischen oder ausländischen den Universitätengleichrangigen Einrichtung zur Betreuung und Beurteilung von Doktorarbeiten heranzuziehen, wenn deren Qualifikation einer o.a. Lehrbefugnis gleichwertigist.Die Durchführungsbestimmungen der Doktoratsschule regeln die Erteilung von Betreuungszusagen.

(3) Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind im Zuge desPräsentationsgespräches nachzuweisen.

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