Instrumentalstudium Trompete

Bachelorstudium

mit Zugangsbeschränkung

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich: Musik und darstellende Kunst 415
Umfang 8 Semester / 240 ECTS
Abschluss: Bachelor of Arts (BA)
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://www.kug.ac.at/stud...

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

Alexandertechnik, Alte Musik, Angewandte Akustik, Atemerziehung, Betriebssysteme, Bewegungserziehung, Ensemblespiel, Formenlehre, Gehörschulung, Kammermusik, Klavierpraxis, Korrepetition, Mentales Training, Musikgeschichte, Neue Musik, Orchester, Orchesterstudien, Quellenorientiertes wissenschaftliches Arbeiten, Tonsatz, Trompete, Wissenschaftliches Arbeiten

Qualifikationsprofil:

Im Instrumentalstudium werden die für Berufsmusiker/Berufsmusikerinnen erforderlichen musikalisch-interpretatorischen Kompetenzen sowie technische Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung der Kenntnisse und deren praktische Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation auf hohem Niveau und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musiker/Musikerinnen erreicht.

Durch das Studium im Bereich Orchesterinstrumente erwerben die Studierenden die Fähigkeit, sich in Interpretationen musikalischer Werke aus verschiedenen Stilrichtungen auf hohem künstlerischem Niveau eigenständig auszudrücken. Die Summe fachlichen, technischen und musikalischen Wissens und Könnens sowie die kreative Einbindung der eigenen künstlerischen Persönlichkeit in das orchestrale und kammermusikalische Musizieren ermöglicht den Absolventen/Absolventinnen, sich in der Berufspraxis (Orchester, Kammermusik, Solospiel) zu bewähren und zu verwirklichen.

 

Einstiegsvoraussetzungen:

Die Zulassung zum Instrumentalstudium setzt die erfolgreiche Ablegung einer Zulassungsprüfung voraus, bei der der Nachweis künstlerischer Eignung zu erbringen ist.

Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben im Bachelorstudium den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester (Niveaustufe B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen - GER) zu erbringen.

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