Instrumentalstudium Basstuba

Masterstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich: Musik und darstellende Kunst 415
Umfang 4 Semester / 120 ECTS
Abschluss: Master of Arts (MA)
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://www.kug.ac.at/stud...

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

Alexandertechnik, Alte Musik, Atemerziehung, Begleitende Musikwissenschaft, Bewegungserziehung, Gehörschulung, Gender Studies, Historische Aufführungspraxis, Journalistik, Kammermusik, Korrepetition, Kulturarbeit, Mentales Training, Neue Musik, Notationskunde, Orchester, PR, Projektplanung, Variantmusik

Qualifikationsprofil:

Im Instrumentalstudium werden die für Berufsmusiker/-innen erforderlichen musikalischinterpretatorischen Kompetenzen sowie technischen Fertigkeiten auf dem jeweiligen Instrument umfassend entwickelt. Insbesondere durch Vertiefung musikrelevanter Kenntnisse und deren praktischer Umsetzung in den Bereichen Solo-, Kammermusik- und Orchesterliteratur sowie durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen und Musik reflektierenden Aspekten wird eine universelle und praxisnahe Qualifikation und somit eine Erweiterung der Möglichkeiten für Musiker/-innen erreicht.

Durch die Erweiterung des Repertoires, Vertiefung in musikalische Gebiete sowie Reflexion künstlerischer oder künstlerisch-wissenschaftlicher Aspekte als Bestandteil der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit wird eine Spezialisierung sowie eine auf kritischer Reflexion basierende, hohe künstlerische Reife erlangt.

Einstiegsvoraussetzungen:

Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums oder gleichwertigen Studiums in dem jeweiligen Instrument nachzuweisen.

Die Zulassung zum Masterstudium (ausgenommen Performance Practice in Contemporary
Music) erfolgt für alle Studienwerber/-innen, die das Bachelorstudium/ 1. Diplomprüfung nicht an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz absolviert haben, ausnahmslos über ein Eignungsvorspiel im jeweiligen zentralen künstlerischen Fach. Diese Regelung gilt auch für die Studienwerber/-innen der KUG, deren Bachelorprüfung (Diplomprüfung) mehr als 2 Semester zurückliegt.
 

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