Kunstwissenschaft und Philosophie

Doktoratsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Abschluss: Doktorin/Doktor der Philosophie (Dr. phil.)
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: gesetzl. Studiengebühr (363,36€ pro Semester)
Website: http://ku-linz.at/studium...

Über das Studium:

Ziel des Doktoratsstudiums ist es, die Kandidat/inn/en über die in den vorgängigen Studien erworbene wissenschaftliche Bildung hinaus zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit im Fachgebiet der Dissertation unter Erbringung neuer Forschungsergebnisse zu befähigen. 

Studierende des Doktoratsstudiums werden dazu befähigt, Ergebnisse ihres Forschungsbereichs mit Kolleg/inn/en sowie Expert/inn/en in nationalen und internationalen Foren zu diskutieren, vor einem akademischen und nicht-akademischen Publikum vorzutragen sowie diskursiv zu vermitteln. 

Das Doktoratsstudium dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Forschung und Lehre im universitären und universitätsnahen Bereich sowie für hochqualifizierte Tätigkeiten in anderen gehobenen beruflichen Positionen. 

Das Doktoratsstudium dient schließlich der Förderung, Entwicklung und Vertiefung der Kunstwissenschaft und der Philosophie sowie des Diskurses mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen. 

Studienaufbau:

Im Laufe des Studiums sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Die Abfassung einer Dissertation im Ausmaß von 150 CP gemäß ECTS. Darin ist der CP-Aufwand der Defensio (lit. c) inkludiert.

b. Ein Curriculum im Umfang von 30 CP. Die Details des Curriculums werden in der Dissertationsvereinbarung gemäß § 8 festgehalten. Sie können folgende Leistungen umfassen:

  • Teilnahme an Privatissima, Forschungsgemeinschaften bzw. Workshops;
  • Absolvierung von thematisch einschlägigen Lehrveranstaltungen des gewählten Fachbereichs;
  • Absolvierung von thematisch einschlägigen Lehrveranstaltungen eines anderen Fachbereichs;
  • selbständige Abhaltung von Lehrveranstaltungen innerhalb des gewählten Fachbereichs bzw. eigenverantwortliche Mitarbeit in einer vom Betreuer/von der Betreuerin geleiteten Lehrveranstaltung; – Literaturberichte;
  • aktive Teilnahme an Kongressen Symposien etc.;
  • facheinschlägige Publikationen;
  • fachliche Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen; Kuratierung von Ausstellungen;
  • sonstige Leistungen, die mit dem Dissertationsvorhaben in einem sinnvollen Zusammenhang stehen.

Die jeweilige Bemessung mit CP sowie die Festlegung der Kriterien für die Leistungsnachweise erfolgt nach Ermessen des Betreuers/der Betreuerin gemäß einem von der Studienkommission zu erstellenden Orientierungsrahmen.

c. Eine Abschlussprüfung (Defensio). Der hierfür erforderliche CP-Aufwand ist integraler Bestandteil der Dissertation (lit. a).

Nach erfolgter Zulassung, jedoch jedenfalls innerhalb des ersten Jahres, ist das Dissertationsvorhaben der Studienkommission der FPhK öffentlich zu präsentieren. Für die näheren Bestimmungen siehe § 7.

Nach Genehmigung des Dissertationsvorhabens durch die Studienkommission der FPhK ist eine Dissertationsvereinbarung zwischen dem/der Betreuer/in und dem Dissertanten/der Dissertantin abzuschließen. Für die näheren Bestimmungen siehe § 8.

Dem/der Betreuer/in sind periodisch (jedenfalls jährlich) Berichte über den Studienfortgang vorzulegen.

Studienleistungen, die im Rahmen der Zulassung zum Doktoratsstudium vorgeschrieben wurden, zählen nicht zu den Studienleistungen des Doktoratsstudiums gemäß § 6 Abs. 1. Sie sind innerhalb von vier Semestern zu erbringen.

Das Studium wird nach Erbringung aller Studienleistungen mit einer öffentlichen Defensio abgeschlossen. 

Einstiegsvoraussetzungen:

Für den Akt der Zulassung gelten die allgemeinen Bestimmungen gemäß § 6 der Studien- und Prüfungsordnung (StPO) der Fakultät für Philosophie und für Kunstwissenschaft (FPhK).

Voraussetzung für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium an der FPhK ist der Abschluss eines kunstwissenschaftlich-philosophischen, kunstwissenschaftlichen, philosophischen, geistes- oder kulturwissenschaftlichen Diplom- Magister- oder Masterstudiums einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Der Akt der Zulassung erfordert vorgängig die schriftliche Zusage zur Übernahme der Betreuung des Doktoratsstudiums einer dazu berechtigten Lehrperson der Katholischen Privat-Universität Linz (KU Linz). Betreuungsberechtigt sind nach Maß- gabe der Fachzuständigkeit alle aktiven und emeritierten Professor/inn/en der KU Linz, die Honorar- und Gastprofessor/inn/en sowie die seitens der KU Linz mit venia docendi ausgestatteten Universitätsdozent/inn/en. Die nähere Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses erfolgt im Rahmen der Dissertationsvereinbarung (siehe § 8).

Je nach inhaltlicher Profilierung der genannten Abschlüsse können gemäß den Studienplänen der FPhK ergänzende curriculare Auflagen im Ausmaß von bis zu 60 CP seitens des Studiendekans/der Studiendekanin vorgeschrieben werden. Ausreichende Kenntnisse der lateinischen Sprache gemäß § 6 Abs. 7 StPO FPhK werden vorausgesetzt. 

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