Internet of Things und intelligente Systeme

Masterstudium

mit Zugangsbeschränkung
Befindet sich in Akkreditierung

Letztes Update: 01.12.2020
Bereich: Datenbanken, Netzwerkdesign und -administration 157
Umfang 4 Semester / 120 ECTS
Studienplätze: 40 / Jahr
Sprache:
Deutsch
Abschluss: Master
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
berufsbegleitend
Kosten: gesetzl. Studiengebühr (363,36€ pro Semester)
Website: https://www.technikum-wie...

Über das Studium:

Der Fokus des weiterentwickelten Studiengangs wird auf der Analyse, der Konzeptionierung und der Implementierung von IoT Systemen liegen. Dabei stehen drei zentrale Komponenten im Vordergrund:

  • Ganzheitliche Systeme (Systembegriff)
  • Vernetzung von Systemen (Netzwerkbegriff)
  • Automatisierung bzw. Unterstützung (Smartness)

Der Studiengang startet in seiner neuen Form im Wintersemester 2021, eine Bewerbung ist bereits möglich. 

Studieninhalt:

Vorschau für den neuen, vorbehaltlich der Akkreditierung durch die AQ Austria ab Wintersemester 2021 gültigen Studienplan:

1. Semester

  • Networking
  • IoT System Models
  • IoT Operating Systems
  • Mobile and Wireless Systems
  • Data Management
  • Innovation and Technology Management

2. Semester

  • IoT Systems Development
  • Sensor-/Actor-Systems & Control Theory
  • IoT Technologies
  • Security
  • Data Analysis
  • IT- and Data Protection Law

3. Semester

  • Automation
  • Specialization
  • Scientific Work
  • Master's Project
  • Digital Leadership

4. Semester

  • Master's Seminar
  • Master Thesis

Einstiegsvoraussetzungen:

Master-Studiengänge bauen auf einem absolvierten Bachelorstudium auf und dienen der schwerpunktmäßigen Vertiefung bzw. Spezialisierung oder Erweiterung der vorhandenen Kompetenzen.

Fachliche Zugangsvoraussetzung zum Master-Studiengang Internet of Things und intelligente Systeme für die Bewerbung ist ein abgeschlossener facheinschlägiger FH-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (mindestens 180 ECTS-Punkte). 

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind.

Relevante Meldungen:

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.