Inklusion und Transformation in Organisationen

Masterstudium

mit Zugangsbeschränkung

Letztes Update: 14.07.2022
Bereich: Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen 191
Umfang 4 Semester / 120 ECTS
Studienplätze: 30 / Jahr
Sprache:
Deutsch
Abschluss: Master of Arts (MA)
Studientyp:
Gemischtes Studium
Anwesenheit:
berufsbegleitend
Kosten: kostenpflichtig
Website: https://www.suttneruni.at...

Über das Studium:

Als interdisziplinäres Studium verbindet der berufsbe­gleitende Masterstudiengang Elemente aus den Bereichen sozialwissenschaftlicher Inklusionsforschung, der Transformationsforschung sowie des Sozialmanagements. 

Transformation stellt  im Gegensatz zu „Change“ eine Abkehr vom Optimieren bestehender Organisationen und Strukturen dar. Vielmehr geht es darum, Inklusion und nachhaltige resiliente Gemeinschaften als Zukunftsprojekte zu denken und zu gestalten. Von Menschen in Führungsverantwortung verlangt dies, dass sie sowohl klassische Konzepte und Methoden des Sozialmanagements beherrschen als auch diese neu und kreativ denken und gestalten können.

Studieninhalt:

Der innovative Studiengang verknüpft Sozialmanagement, Sozialwissenschaft und Transformationsforschung in Theorie und Praxis unter dem Leitkonzept der Inklusion. Ausgehend von einem Verständnis der gegenwärtigen Lage, Möglichkeiten und Herausforderungen befähigt das Studium dazu, Varianten inklusiver Zukünfte zu kreieren, Innovationsprozesse einzuleiten und dabei die notwendigen Bedingungen für gelingende Transformationen zu schaffen. 

Der Aufbau orientiert sich am Modell der „Drei Horizonte“. Horizont 1 beschreibt dabei die Funktions- und Wirkungsprinzipien des gegenwärtigen Systems und versteht diese selbst als Ausdruck historischer Entwicklungen. Horizont 3 repräsentiert die Ebene der Vorstellungen einer alternativen Zukunft, in der sich Strukturen und Praxen durch nachhaltige und konsequente Wege in Richtung der Umsetzung von Inklusion verändert haben. Horizont 2 steht für das Entwicklungsfeld der Gestaltung „transformativer Innovationen“, welche schrittweise die Kluft zwischen Horizont 1 und Horizont 3 überbrücken helfen.

Qualifikationsprofil:

Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zu einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Studienprogrammleitung oder mit einer von der Studienprogrammleitung nominierten Vertretung eingeladen.

Das persönliche Gespräch dient vor allem zur Abklärung der gegenseitigen Erwartungen und der Machbarkeit des Studiums, verbunden mit der persönlichen (beruflichen) Situation der Bewerber*innen.

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags können die Studierenden mit dem nächsten angebotenen Modul einsteigen, sofern es nicht die Absolvierung anderer Module voraussetzt. Spätestens jedoch zu Beginn des folgenden Semesters können sie ihr Studium starten.

Berufsaussichten / Jobs:

Absolvent*innen arbeiten in leitenden, projektbezogenen, koordinierenden und konzeptionierenden Funktionen in Bereichen, in denen sie Prozesse der inklusiven und partizipativen (Um-)Gestaltung von Systemen, Organisationen, Kommunen und Sozialräumen zur Ermöglichung von Teilhabe initiieren, begleiten und evaluieren. Dies sind z. B. Positionen in den Feldern:

  • Behindertenhilfe und psychosoziale Versorgung
  • Träger und Projekte kommunaler und öffentlicher Verwaltung
  • Pflege- und Gesundheitswesen
  • NPOs und internationale Medien- und Kulturinstitutionen
  • Forschungs-, Beratungs- und Entwicklungsorganisationen sowie internationale Entwicklungszusammenarbeit

Einstiegsvoraussetzungen:

Die Zulassung zum Universitätslehrgang an der Bertha von Suttner Privatuniversität setzt den Abschluss

  1. eines abgeschlossenen österreichischen Hochschulstudiums oder  
  2. ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium oder  
  3. eine Voraussetzung wie folgt, wenn damit eine dem Abs. 1 oder 2 gleichzuhaltende Qualifikation erreicht wird:
    - allgemeine Universitätsreife und mindestens 3 Jahre lehrgangsrelevante Berufserfahrung 
    - bei fehlender allgemeiner Universitätsreife mindestens 8 Jahre lehrgangsrelevante Berufserfahrung
    voraus. Aus- und Weiterbildungszeiten können berücksichtigt werden. 

     

Die Zulassung zu einem Masterstudium an der Bertha von Suttner Privatuniversität setzt den Abschluss

  1. eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder
  2. eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder
  3. eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

Sprachnachweis

Die Zulassung zum Studium erfordert den Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.

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