Inklusive Pädagogik in außerschulischen Praxisfeldern

Bachelorstudium

mit Zugangsbeschränkung

Letztes Update: 05.11.2021
Bereich: Ausbildung von Lehrkräften ohne Fachspezialisierung 2
Umfang 6 Semester / 180 ECTS
Studienplätze: 30 / Jahr
Sprache:
Deutsch
Abschluss: Bachelor of Arts
Studientyp:
Gemischtes Studium
Anwesenheit:
berufsbegleitend
Kosten: kostenpflichtig
Website: https://www.suttneruni.at...

Über das Studium:

Als international anerkannter Leitbegriff steht „Inklusion“ für einen an den Menschenrechten orientierten Umgang mit Vielfalt. Selbst­bestimmung, Empowerment und Dialog sind wichtige Aspekte: Menschen in all ihrer Vielfalt sollen entsprechend ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten aktiv am sozialen Austausch teilhaben können.

Eine Inklusive Pädagogik als Profession kann nicht auf den Lebensbereich der Schule beschränkt werden, sondern nimmt sämtliche gesellschaftliche Teilbereiche (Wohnen, Arbeit, Freizeit u. a.) in allen Lebensphasen in den Blick.

Das zeichnet das Studium „Inklusive Pädagogik“ an der Bertha von Suttner Privatuniversität aus:

  • individuelle Betreuung und Mentoring
  • keine Wartezeiten
  • keine Aufnahmeprüfung
  • geleistete freiwillige Praktika sind keine Voraussetzung
  • berufsfreundliche Studienorganisation (geblockte Präsenztermine, Blended Learning)
  • moderne Didaktik
  • vielfältige Kooperationen mit Initiativen und dem künftigen Berufsfeld
  • berufsnahe Ausbildung auf akademischem Niveau

Studieninhalt:

Im Rahmen der Sustainable Development Goals der United Nations wird Inklusion als eine der großen Herausforderungen unserer Gesellschaft beschrieben. Der Studiengang Inklusive Pädagogik möchte die nächste Generation an Expert*innen für diese Herausforderung vorbereiten. Er ist derart gestaltet, dass inklusive Haltungen und Kompetenzen nicht nur inhaltlich vermittelt werden, sondern diese im Rahmen einer innovativen und inklusiven Didaktik erfahren und erlebt werden können. Studierende lernen in Theorie und Praxis, wie sie Barrieren identifizieren und gemeinschaftlich Systeme entwickeln und verändern können, so dass diese sich an die Vielfalt der Menschen anpassen und nicht umgekehrt.

Der Studiengang ist der erste im deutschsprachigen Raum, der durchgängig an Prinzipien inklusiver Pädagogik ausgerichtet ist. Mit Blick auf  die Befähigung zur inklusiven Arbeit in außerschulischen Praxisfeldern ist es der einzige in Österreich.

Berufsaussichten / Jobs:

Immer mehr Organisationen und Unternehmen beginnen sich aktiv mit inklusiven Ansätzen auseinanderzusetzen. Absolvent*innen arbeiten primär in Tätigkeitsfeldern, die ein pädagogisches Wissen in Bezug auf die praktische Anwendung inklusiver Ansätze im Bereich der Erziehung, Bildung, Arbeits- und Lebenssituation fordern. Dies sind z. B. Positionen in:

 

  • Organisationen der Behindertenhilfe
  • Öffentlichen und kommunalen Verwaltungseinheiten mit dem Fokus auf inklusive Konzepte
  • Inklusionsfachdiensten der beruflichen Ausbildung, Qualifizierung, Rehabilitation und beruflichen Inklusion 
  • Wohneinrichtungen für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung
  • Beratungseinrichtungen für Angehörige von Menschen mit Behinderung
  • Sozialen Einrichtungen und in der Sozialpsychiatrie 
  • Seniorenhäusern mit generationenübergreifenden Konzepten 
  • Institutionen und NPOs mit einem Fokus auf Inklusion und Diversität

Einstiegsvoraussetzungen:

Die Zulassung zum Bachelorstudium Soziale Arbeit setzt voraus: 

  1. die allgemeine Universitätsreife oder 
  2. eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung für Studienwerber*innen ohne allgemeine Universitätsreife sowie 
  3. die Kenntnis der deutschen Sprache. 

Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen: 

  1. österreichisches Reifezeugnis einschließlich eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung; 
  2. anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ein bestimmtes Studium an einer Universität; 
  3. ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder aufgrund einer Nostrifikation oder aufgrund der Entscheidung des Rektorats im Einzelfall gleichwertig ist; 
  4. Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung; 
  5. ein nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“ erworbenes „IB Diploma“; 
  6. ein Europäisches Abiturzeugnis gemäß Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, BGBl. III Nr. 173/2005. 

Ist die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so sind vom Rektorat die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind.

Die Bertha von Suttner Privatuniversität ist berechtigt, eine der Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a UG vergleichbare Zulassungsprüfung für Studienwerber*innen ohne allgemeine Universitätsreife durchzuführen. Die Absolvierung einer solchen Zulassungsprüfung berechtigt ausschließlich zum Studium an der Bertha von Suttner Privatuniversität. Die Prüfungsmodalitäten (Voraussetzungen, Prüfungsfächer, Prüfungsanforderungen und -methoden etc.) für diese Zulassungsprüfung sind einer näheren Regelung durch den Senat vorbehalten. Studienwerber*innen, die auf diese Weise den Zugang zu einem Studium an der Bertha von Suttner Privatuniversität anstreben, sind nachweislich darüber zu informieren, dass diese Zulassungsprüfung keine allgemeine Universitätsreife im Sinne des § 64 UG verleiht und sie daher im Falle eines Abbruchs des Studiums an der Bertha von Suttner Privatuniversität nicht berechtigt wären, ein Studium an einer öffentlichen Universität zu beginnen oder fortzusetzen. 

Sprachnachweis

Die Zulassung zum Studium erfordert den Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.

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