Hier die wichtigsten steuerlichen Benefits, die man als Elternteil geltend machen kann:

Alleinverdienerabsetzbetrag/ Alleinerzieherabsetzbetrag: Man muss zumindest ein Kind haben, im laufenden Kalenderjahr zumindest 6 Monate verheiratet oder eine Partnerschaft eingegangen sein oder in Lebensgemeinschaft leben, steuerpflichtig sein und darf nicht dauerhaft getrennt vom/ von der PartnerIn leben. Die/Der zweite Partner darf nicht mehr als € 6.000 pro Jahr verdienen. Bei der Alleinerzieher-Variante darf man hingegen nicht mehr als sechs Monate  pro Kalenderjahr mit einer/m (Ehe-)PartnerIn zusammen leben und muss mehr als sechs Monate pro Jahr den Kinderabsetzbetrag erhalten.

Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslose und andere steuerfreie Einkommen werden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt, Wochengeld allerdings schon.

Der Alleinbezieherabsetzbetrag beträgt bei einem Kind € 494,-, bei zwei Kindern € 669,-, bei drei Kindern € 889,-, jedes weitere Kind erhöht den Alleinverdienerabsetzbetrag um € 220,-.

Seine wesentlichste Wirkung hat dieser Absetzbetrag bei der inkommenssteuererklärung, bzw. der Arbeitnehmerveranlagung: Er senkt das Einkommen und kann damit zu einer Steuerrückzahlung führen.

 

Für Studierende ist dieser steuerliche Kniff vor allem relevant, wenn es eine/n berufstätigen PartnerIn gibt.

  • Kinderabsetzbetrag: Ist mit dem Bezug von Familienbeihilfe verknüpft und wird als Negativsteuer direkt „in Cash“ ausbezahlt (€ 58,40 pro Kind und Monat). Näheres zum Kinderabsetzbetrag siehe unter Familienbeihilfe!
  • Unterhaltsabsetzbetrag: Bei einer nachweislichen Unterhaltsleistung kann man monatlich folgende Summe steuerlich absetzen: Für ein Kind € 29,90, für zwei Kinder € 43,80, für drei oder mehr Kinder: € 58,40. Achtung: Hier darf KEINE FAMIIENBEIHILFE bezogen werden!
  •  Kinderfreibetrag: Wenn der Kinderabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag für mehr als 6 Monate im Jahr zustehen, kann zusätzlich der Kinderfreibetrag in Höhe von € 220,- pro Jahr für einen, oder zweimal € 132,- bei zwei steuerpflichtigen beantragt werden. 

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