Hier erfährst du die wichtigsten Informationen rund um Maßnahmen vor/kurz nach der Geburt.

  • MuKi-Untersuchungen:
    Mutter-Kind-Untersuchungen sollten spätestens ab der 16. Schwangerschaftswoche regelmäßig vorgenommen werden. Vorgesehen sind fünf kostenlose Untersuchungen vor, sowie neun nach der Geburt des/r Kindes/r bis zu einem Alter von fünf Jahren und 2 Monaten. Du solltest aber am besten schon vorher Untersuchungen von dem/der GynäkologIn deines Vertrauens machen lassen. Er/Sie stellt auch den Mutter-Kind-Pass (unabhängig von der StaatsbürgerInnenschaft) aus. Die Mutter-Kind-Untersuchungen sind bei VertragsärztInnen (d.h. KassenärztInnen) gratis. Vor der Geburt finden sie bei dem/der GynäkologIn statt, nachher bei dem/der KinderärztIn.

Wichtig: Halte dich an die vorgeschriebenen Kontrolltermine nach dem MUKI-Pass, da dies bei Nichteinhaltung zur Verminderung von Beihilfen und Förderungen führen könnte!

  • Mutterschutz:
    Wenn du berufstätig bist, melde deiner/m ChefIn möglichst bald, dass du schwanger bist (mit ärztlichem Attest – soviel Zeit muss sein). Es tritt dann ein Kündigungsschutz für dich in Kraft! Dein/e ChefIn muss die Schwangerschaft dem zuständigen Arbeitsinspektorat melden und dir auch eine Bestätigung darüber geben. Auch an den Universitäten gibt es Möglichkeiten zur Beurlaubung, Verlängerung von Toleranzfristen, etc. Der Mutterschutz tritt acht Wochen vor dem Geburtstermin in Kraft und dauert bis acht Wochen, bei Mehrlingen, „Frühlingen“ und Kaiserschnitt bis 12 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit darfst du nicht arbeiten! Von Beginn des Mutterschutzes  an kannst du Wochengeld beantragen.

TIPP: Das Formular zur Meldung einer Schwangerschaft an die Arbeitsinspektion findet man unter: http://www2.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Service/Formulare/default.htm

  • Geburtsurkunde:
    Die Anzeige der Geburt deines Kindes musst du/dein/e PartnerIn beim zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche erledigen. Bei dieser Gelegenheit kannst du/dein/e PartnerIn auch gleich die Meldung des Wohnsitzes des Kindes vornehmen. Wenn du in Wien wohnst und die österreichische StaatsbürgerInnenschaft besitzt,  kannst du auch gleich den Staatsbürgerschaftsnachweis für dein Kind beantragen. http://help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080100.html  


Erforderliche Dokumente

Für die Geburtsurkunde:

  • Bei verheirateten Paaren:
    Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern, Meldezettel und Heiratsurkunde; evtl. Nachweis akademischer Grade der Eltern, Nachweis der Vaterschaftsanerkennung, Formular „Anzeige der Geburt“ (stellt i.d.R. das Krankenhaus aus), Erklärung über den Vornamen des Kindes (falls diese Entscheidung schon getroffen wurde – sonst nachholen innerhalb eines Monats!)
  • Bei lediger, geschiedener, verwitweter oder in eingetragener PartnerInnenschaft lebender Mutter:
    Geburtsurkunde, Meldezettel und Staatsbürgerschaftsnachweis / Pass (Pass bei anderer Staatsangehörigkeit) der Mutter; evtl. Scheidungsurkunde, PartnerInnenschaftsurkunde, Nachweis akademischer Grade, Erklärung über Vornamen, Nachweis der Vaterschaftsanerkennung (falls möglich), Formular: „Anzeige der Geburt“; evtl. Bescheid über Namensänderung.

Achtung: Fremdsprachige Dokumente müssen in Österreich im Original mit Übersetzung (von „beeideten und gerichtlich zertifizierten DolmetscherInnen“) vorliegen. Eventuell muss eine „Apostille“ (Echtheitsbestätigung des Ausstellerlandes) beantragt werden.

TIPP: Manche Krankenhäuser arbeiten mit Standes- und Meldeämtern zusammen und können bestimmte Schritte für dich vornehmen und stellen z. B. auch diverse Formulare zur Verfügung. Also bitte jedenfalls nachfragen!

Für den Meldenachweis:

Wenn du gleich mit der Geburtsurkunde die Anmeldung des Wohnsitzes deines Kindes vornimmst, brauchst du nur das Formular: „Meldezettel“ (erhältlich am Amt selbst, im den meisten Krankenhäusern, Online und sogar in manchen Trafiken).

Für den Staatsbürgerschaftsnachweis:

Geburtsurkunde, Meldezettel, amtlicher Lichtbildausweis der/s AntragsstellerIn, evtl. Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteiles ODER Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei unehelichen Geburten) ODER Staatsbürgerschaft der/s InhaberIn des Sorgerechts und Scheidungs- oder Sterbeurkunde (falls vorhanden); wenn jemand anders als die Eltern oder die Großeltern des Kindes die Staatsbürgerschaft beantragt: eine Vollmacht. Auch weitere Dokumente können verlangt werden.

Kontakt zu den jeweils zuständigen Standesämtern und Online-Formular für die Staatsbürgerschaft unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260100.html#ZumFormular

Da Vaterschaftsnachweise, Namensrecht usw. ein ebenso sensibles wie umfangreiches Thema sind, bei denen individuelle Umstände meist ausschlaggebend sind, möchten wir Dich zu diesen Themen auf help.gv.at verweisen!

  • Meldung bei der Sozialversicherung: Die Meldung eines neugeborenen Kindes an die Sozialversicherung erledigt normalerweise das Standesamt – Erkundige dich an besten dort! Das Kind kann bei Vater und Mutter mitversichert werden. Im Fall, dass der Vater nicht auf der Geburtsurkunde steht, das Kind aber versichern soll, ist ein Vaterschaftsnachweis zu erbringen. Hast du das soweit erledigt, solltest du dann bald eine entsprechende E-Card für dein Kind zugeschickt bekommen!

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